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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese nationale Norm gilt für Sudhausanlagen und Teile davon, die in Brauereien eingesetzt werden. Sie gilt ab einem Ausschlagvolumen (Ausschlagwürze-Menge) von 30 hl. Sie gibt Mindestangaben für die Auslegung von Maschinen und Geräten vor und dient dazu, diese zu beschreiben sowie Informationen über ihre Eigenschaften zu geben und erleichtert es, diese miteinander vergleichbar zu machen. Dieses Dokument wurde vom NA 060-18-05-01 AK "Sudhausanlagen des Fachbereichs Nahrungsmittelmaschinen" im NAM erarbeitet, gestützt auf die Arbeitsergebnisse der Mitteleuropäischen Brautechnischen Analysenkommission (MEBAK). Sie ersetzt die so genannten Münchner Vereinbarungen (Technische und technologische Gewährleistungen und Bedingungen). Für die Angabe der technisch relevanten Merkmale von Sudhausanlagen oder Teilen davon enthält diese Norm in Anhang A einheitliche Formulare. Analysenvorschriften der Mitteleuropäischen Brautechnischen Analysenkommission (MEBAK), die eine laufende Anpassung der Analysenmethodik an den Stand des Wissens und der Technik sicherstellen, werden in dieser Norm berücksichtigt. In Anhang B sind die relevanten Analysenmethoden der MEBAK für die eingesetzten Malze und die Mindestanforderungen für helle Gerstenmalze angegeben. Weiterführende Literatur ist unter Literaturhinweise zusammengestellt. Gegenüber DIN 8777:1996-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wurde auf eine Ausschlagmenge (Ausschlagwürze-Menge) ab 30 hl eingeschränkt; b) in Abschnitt 3 wurden Begriffe überarbeitet bzw. ergänzt; c) Abschnitt 4 wurde inhaltlich überarbeitet; d) Inhalte des Abschnitts zur Abnahmeprüfung wurden in neu hinzugefügte Abschnitte überführt; e) Abschnitt 5, Projektablauf für Sudhausanlagen, wurde neu hinzugefügt; f) Abschnitt 6, Durchführung und Auswertung der Abnahmeprüfung, wurde neu hinzugefügt; g) Abschnitt 7, Beurteilung der Extraktgewinnung, wurde neu hinzugefügt; h) Abschnitt 8, Beeinträchtigung der Abnahmeprüfung durch äußere Umstände, wurde neu hinzugefügt; i) Abschnitt 9, Kosten der Abnahmeprüfung, wurde neu hinzugefügt; j) Anhang A (normativ) wurde inhaltlich überarbeitet. Produktionsverfahren wurde als nun eigener Abschnitt (siehe A.3) gestaltet. k) Anhang B (normativ), Analysenmethoden für die eingesetzten Malze und Mindestanforderungen an helles Gerstenmalz, wurde neu hinzugefügt; l) normative Verweise und Literaturhinweise wurden überarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 8777:1996-01 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 8777:2018-05 .
Gegenüber DIN 8777:1996-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich auf eine Ausschlagmenge (Ausschlagwürze Menge) ab 30 hl eingeschränkt; b) Abschnitt 3 Begriffe überarbeitet bzw. ergänzt; c) Abschnitt 4 inhaltlich überarbeitet; d) Innhalte des Abschnitts zur Abnahmeprüfung in neu hinzugefügte Abschnitte überführt; e) Abschnitt 5, Projektablauf für Sudhausanlagen, neu hinzugefügt; f) Abschnitt 6, Durchführung und Auswertung der Abnahmeprüfung, neu hinzugefügt; g) Abschnitt 7, Beurteilung der Extraktgewinnung, neu hinzugefügt: h) Abschnitt 8, Beeinträchtigung der Abnahmeprüfung durch äußere Umstände, neu hinzugefügt; i) Abschnitt 9, Kosten der Abnahmeprüfung, neu hinzugefügt; j) Anhang A (normativ) inhaltlich überarbeitet; Produktionsverfahren wurde als nun eigener Abschnitt (siehe A.3) gestaltet; k) Anhang B (normativ), Analysenmethoden für die eingesetzten Malze und Mindestanforderungen an helles Gerstenmalz, neu hinzugefügt; l) normative Verweise und Literaturhinweise überarbeitet.