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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm gilt für Gerätekombinationen, mit denen der bestimmungsgemäße Betrieb eines Ballastwasser-Systems im Zuge des Ballastwasser-Managements nach dem gültigen Ballastwasser-Managementplan überwacht und nachgewiesen (dokumentiert) werden soll.
Die nach dieser Norm anzuwendenden Verfahren sollten sicherstellen, dass die von der Internationalen Maritime Organisation (IMO) beziehungsweise deren Unterausschuss Marine Environment Protection Committee (MEPC) festgelegten Verfahren des Ballastwasser-Managements (Ballastwasser-Behandlung nach IMO BWM/CONF/36, Regulation D 2) mit der gewählten Installation eingehalten werden.
Die Norm beschreibt die Überwachung von geforderten Parametern der BWTS (System zur Ballastwasseraufbereitung/Ballast Water Treatment System).
Weitere methodenspezifische Informationen sind im Regelfall durch das Grundprinzip des Betriebes des BWTS vorgegeben, diese sind zum Beispiel Filterung, Desinfektion mittels Elektrolytsysteme oder Direktdosierungssysteme, oder auch UV-Systeme.
Zusätzliche, wichtige Informationen, die aufgrund des besonderen Betriebssystems relevant sind, werden als Überwachungsinformation im Regelfall vom Hersteller festgelegt. Für die Funktion des Betriebes beziehungsweise Betriebssystems sind Systemalarme und Anzeigen, bis hin zu zusätzlichen Alarmen, beschrieben.
Die Forderung nach Speicherung und Wiederherstellung stellt klare Anforderungen, welche zu erfüllen beziehungsweise von den Geräten gewährleistet sein müssen, zum Beispiel das System speichert automatisch die erforderlichen Daten ohne Interaktion des Nutzers und fügt jedem Eintrag einen Zeitstempel hinzu.
Eine dauerhafte Löschung von Aufzeichnungen soll nicht möglich sein.
Im Anhang A (normativ) sind die Funktionsaufzeichnungen des BWTS in einer vorgegebenen Protokollform dargestellt. Das Protokoll fixiert die Systemparameterart, den Parametertyp und weitere.
Diese Norm wurde von der DIN-Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT), NA 132-02-11 "Schutz der Meeresumwelt", erarbeitet.
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