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Die DIN 81859 "Ankerstegketten, Gütegrad K4 - Zurrglieder" dokumentiert das Zurrglied des Gütegrades K4 für Ankerstegketten.
Der Anker bei Schiffen muss im Regelfall mit Ankerzurrungen (Zurrglieder) festgesetzt werden.
Das Zurrglied darf weder das erste noch das letzte Glied in der Ankerstegkette sein. Das Zurrglied muss beim aufgeholten Anker zugänglich an Deck liegen und für die Anordnung des Zurrgliedes ist ein sogenannter Vorläufer einzusetzen.
Die Zurrglieder nehmen die aufgebrachten Zurrkräfte von der Ankerkette auf.
Aufgeführt sind die Maße, Massen, Werkstoff, Prüfungen, Bruchkräfte sowie die Technischen Lieferbedingungen der einzusetzenden Zurrglieder.
Im Anhang A sind die Berechnungsgrundlagen für Durchmesser, Teilung, Breite und Masse fixiert.
Diese Norm wurde im Arbeitsausschuss NA 132-01-05 AA "Heben, Schleppen, Ankern" zusammen mit dem Normenausschuss Rundstahlketten (NRK) im DIN erarbeitet.
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