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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung des Foggingverhaltens von Werkstoffen fest, die im Insassenraum von Kraftfahrzeugen verwendet werden. Dieses Dokument ist anzuwenden für die Bestimmung des Foggingverhaltens von flüssigen, pastenförmigen, pulverförmigen und festen Rohstoffen, aus denen die Werkstoffe bestehen, beziehungsweise hergestellt werden. Für dieses Dokument ist der Arbeitsausschuss NA 054-04-04 AA "Kunststoff-Folien und kunststoffbeschichtete Flächengebilde (Kunstleder); allgemeine Eigenschaften" im DIN-Normenausschuss Kunststoffe (FNK) zuständig.
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN 75201:2023-11 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN 75201:2011-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung der Normativen Verweisungen; b) Hilfsmittel (7.1) überarbeitet; c) Maße und Grenzabmaße zum Filtrierpapier ergänzt (7.1.3); d) Herstellerbindung für Diisodecylphthalat (DIDP) entfernt (7.1.6.1 und 7.1.7.1); e) Verwendung von Testtinte und Prüfstift mit einem Tintenwert von 46 mN/m (7.1.6.4) ergänzt; f) Zubehör (7.2) überarbeitet; g) Zubehör für Verfahren B (7.2.5) überarbeitet; h) Geräte (7.3) überarbeitet; i) Anforderungen an die Temperier- (7.3.3) und Kühlvorrichtung (7.3.4) überarbeitet; j) Bild zur Trockentemperiereinheit (7.3.3) hinzugefügt; k) Umbenennung von "Reflektometer" in "Glanzmessgerät"; l) Umbenennung von "Reflektometerwerte" in "Glanzmesswerte"; m) Geräteangaben zur Analysenwaage (7.3.6.1) ergänzt; n) Probenahme und Vorbehandlung von Leder (8.2.3) überarbeitet; o) Ergänzungen zur manuellen und maschinellen Reinigung (9.1.3.2 und 9.1.3.3); p) Ergänzung der manuellen Reinigung (9.1.5); q) Änderung der monatlichen Überprüfung (9.1.4); r) Änderung der Symbole, für die Anzahl der Glasplatten, von m auf k (11.1); s) Überarbeitung von Anhang A; t) redaktionelle Überarbeitung der Norm. Gegenüber DIN 75201:2023-11 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) in 7.3.6.1 wurde in Zeile 1 der Satz "Die Analysewaage muss über eine Messunsicherheit von 0,01 mg verfügen." durch folgenden Satz ersetzt: "Die Analysewaage muss ablesbar auf 0,01 mg sein."