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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm gilt für die Konstanzprüfung nach Röntgenverordnung an Röntgeneinrichtungen zur Durchleuchtung mit und ohne Aufnahmemöglichkeit, wie beispielsweise solche mit Bildverstärker-Fernsehsystemen oder dynamischen Flachdetektoren. Darin eingeschlossen sind Einrichtungen zur digitalen Subtraktionsangiographie. Für Teilkomponenten der Röntgeneinrichtung liegen bereits Normen vor. Die Prüfung dieser Komponenten ist deshalb nicht Gegenstand dieser Norm. Der Aufnahmemodus mit Film-Folien-Kombinationen wird nach DIN 6868-3 überprüft. Für die Prüfung des Aufnahmemodus mit Speicherleuchtstofffolien und statischen Flachdetektoren auf Konstanz ist DIN 6868-13 heranzuziehen. Aufnahmen von Röntgenbildverstärkern oder mit dynamischen Flachdetektoren, sowohl analoge (Mittelformattechnik) als auch digitale Speicher, werden nach dieser Norm auf Konstanz geprüft.
Die Norm gilt nicht für Mammographieeinrichtungen und für dentale Röntgeneinrichtungen.
Die Norm wurde im Arbeitsausschuss NA 080-00-06 AA "Bildgebende Systeme" des NAR erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 6868-4:1987-01 , DIN 6868-8:1993-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 6868-4:2020-10 .
Gegenüber DIN 6868-4:1987-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Erweiterung der Konstanzprüfung an digitalen Röntgeneinrichtungen zur Durchleuchtung mit Aufnahmemöglichkeit für dynamische Flachdetektoren; b) Erweiterung der Norm für die Anwendung auf DSA-fähige Einrichtungen; c) Anpassung des Prüfkörpers auf häufig angewendete Röntgenbildverstärker-Formate; d) Anpassung der Prüfung an neue Bildqualitätsanforderungen; e) vollständige redaktionelle Überarbeitung.