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Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 080-00-06 AA „Bildgebende Systeme“ im DIN-Normenausschuss Radiologie (NAR) erarbeitet. Dieses Dokument ist für die Konstanzprüfung nach § 116 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für medizinische diagnostische Röntgeneinrichtungen für Aufnahme und Durchleuchtung mit digitaler Bildaufzeichnung anwendbar. Darin sind Einrichtungen zur digitalen Subtraktionsangiographie (DSA) eingeschlossen. Sie gilt ebenfalls für Einrichtungen mit einer Betriebsart zur Digitalen Volumentomographie (DVT) nach DIN 6868-150:2013. Diese Norm gilt nicht für Röntgeneinrichtungen mit analoger Bildaufzeichnung, Röntgeneinrichtungen für die Zahnmedizin, Röntgeneinrichtungen für Mammographie, Computertomographie, Röntgeneinrichtungen zur Digitalen Volumentomographie ohne 2D-Betriebsart, bildgebende Systeme für die Strahlentherapie und Knochendichtemessgeräte.
Dieses Dokument ersetzt DIN 6868-4:2007-10 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 6868-4:2021-03 .
Gegenüber DIN 6868-4:2007-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Erweiterung des Geltungsbereichs auf Röntgeneinrichtungen zur digitalen Projektionsradiographie, Durchleuchtung und der Betriebsart digitale Volumentomographie nach DIN 6868-150; b) Übernahme des Prüfkörpers aus DIN 6868-150; c) Übernahme von Anforderungen für die Projektionsradiographie aus DIN 6868-13:2012-03.