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Norm [AKTUELL]
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Die Norm befasst sich mit der Bildqualität nichttransparenter Ausdrucke von zahnmedizinischen Röntgenbildern. Damit soll eine Brücke zwischen der digitalen und der analogen Röntgentechnik geschaffen werden. Im § 28 der Röntgenverordnung ist festgelegt, dass Röntgenbilder, die auf einem elektronischen Datenträger aufbewahrt werden, einem mit- oder weiterbehandelnden Arzt oder Zahnarzt (oder der zahnärztlichen Stelle) in einer für ihn geeigneten Form zugänglich sein müssen. Dabei muss sichergestellt sein, dass diese Daten mit den Ursprungsdaten übereinstimmen und die daraus erstellten Bilder zur Befundung geeignet sind. Aufgrund der technischen Entwicklung von Druckern ist es möglich, das Röntgenbild auf Papier auszudrucken und zur Befundung weiterzugeben. Diese Norm stellt sicher, dass die ausgedruckten Röntgenbilder zum Zeitpunkt des Ausdruckes zur Befundung geeignet sind und dass sie zum Zeitpunkt der Befundung für diesen Zweck geeignet sind. Diese Norm legt Qualitätsanforderungen für den Ausdruck zahnärztlicher Röntgenaufnahmen auf nichttransparenten Medien, die zur Befundung vorgesehen sind, fest. Sie beschreibt keine Qualitätsanforderungen an den Drucker, sondern stellt die Qualität des Druckergebnisses sicher. Diese Norm wurde gemeinsam vom Arbeitsausschuss NA 014-00-08 AA "Röntgendiagnostik" des Normenausschusses Dental (NADENT) und dem Arbeitsausschuss NA 080-00-06 AA "Bildgebende Systeme" des Normenausschusses Radiologie (NAR) erarbeitet.