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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm gilt für die Durchführung von Abnahmeprüfungen nach § 16 der Röntgenverordnung (RöV) an Röntgeneinrichtungen für Mammographie. Sie gilt für Einrichtungen mit Bildaufzeichnung durch Film-Folien-Systeme. Die Norm gilt nicht für mammographische Stereotaxie-Einrichtungen und spezielles Zubehör für Biopsie. Die Norm ersetzt die Vornorm DIN V 6868-152:2005-02 und ersetzt den Norm-Entwurf DIN 6868-152:2011-01 teilweise, sofern es Festlegungen zur Abnahmeprüfung von Röntgeneinrichtungen für Film-Folien-Mammographie betrifft. Gegenüber der Vornorm DIN V 6868-152 wurden die Anforderungen an die Kontrast- und Ortsauflösung, die thoraxwandseitige Bildbegrenzung, die Halbwertschichtdicke und die Prüfung der Röntgenröhrenspannung geändert. Auf die Prüfpunkte Einfalldosis, Nenndosis, Größe des Brennflecks, Dosisleistung, Linearität, Schwächungsfaktor und kleinstes Strom-Zeit-Produkt wurde in der neuen Ausgabe verzichtet. Die Messung der Einfalldosis wurde durch die Messung der Parenchymdosis ersetzt. Die Norm enthält bildqualitätssichernde Festlegungen im Sinne der Röntgenverordnung (RöV) vom 8. Januar 1987 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003, Anforderungen nach § 16 und dient im Zusammenhang mit der Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL) und der Qualitätssicherungsrichtlinie (QS-RL) der Erfüllung nationaler Anforderungen im Strahlenschutz. Die Anforderungen der Norm entsprechen denen der European Guidelines for Quality Assurance in Breast Cancer Screening and Diagnosis, vierte Ausgabe. Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 080-00-06 AA "Bildgebende Systeme" des Normenausschusses Radiologie (NAR) erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN V 6868-152:2005-02 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 6868-152:2022-01 .
Gegenüber DIN V 6868-152:2005-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Bezug auf die Röntgenverordnung (RöV) im Titel; b) Ersatz der Einfalldosis durch die Parenchymdosis; c) erhöhte Anforderungen an die Kontrast- und Ortsauflösung; d) Änderung der Anforderungen an die thoraxwandseitige Bildbegrenzung; e) Änderung der Anforderungen an die Halbwertschichtdicke und die Prüfung der Röntgenröhrenspannung; f) Wegfall der Prüfpunkte Einfalldosis, Nenndosis, Größe des Brennflecks, Dosisleistung, Linearität, Schwächungsfaktor und kleinstes Strom-Zeit-Produkt; g) redaktionelle Überarbeitung.