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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm wurde vom NA 012-00-04 GA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss FNCA/NAL: Getränkeschankanlagen" erarbeitet, der vom Normenausschuss Chemischer Apparatebau (FNCA) und dem Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL) gebildet wird. Im NAL wurden die Normungsarbeiten innerhalb des Arbeitsausschusses NA 057-02-01 AA "Lebensmittelhygiene" abgestimmt. Die Erarbeitung dieser Norm erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis "Getränkeschankanlagen" der BGN, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe.
Diese Norm legt Anforderungen an Behälter für Getränke und Grundstoffe, die mit einem zulässigen Betriebsüberdruck bis 4 bar betrieben werden und ein Nennvolumen von bis zu 60 Liter aufweisen, fest, sowie die zugehörigen Prüfverfahren. Die hier genormten Behälter werden als Einwegverpackungen (sogenannte Einweg-Kegs) in Getränkeschankanlagen eingesetzt. Sie bestehen aus mehreren Teilen, zum Beispiel Oberboden, Zylindermantel, Unterboden, die mit einem geeigneten Verfahren miteinander verbunden sind.
Genormt sind Anforderungen an den Werkstoff und die Bauart der Getränke- und Grundstoffbehälter sowie die Normbezeichnung dieser Produkte. Hervorzuheben ist die im Abschnitt über die Kennzeichnung der Behälter enthaltene Anforderung zur Angabe der Werkstoffbezeichnung. Damit wird die Wiederverwertbarkeit der Materialien dieser Einwegprodukte erleichtert und somit dem Umweltschutzgedanken Rechnung getragen.
Ein wesentlicher Inhalt der Norm sind die hygienischen Anforderungen an die Behälter, die zum Ziel haben, dass das Getränk (zum Beispiel Bier) oder der Grundstoff (zum Beispiel Limonadensirup) durch das Lagern in seiner Qualität (Geschmack, Geruch, Aussehen und nicht zuletzt seine mikrobiologische Beschaffenheit) nicht negativ beeinflusst wird.
Außerdem sind ausführliche sicherheitstechnsiche Anforderungen festgelegt, die Druckbeständigkeit, Formstabilität und Berstsicherheit der Einweg-Kegs betreffen, sowie die jeweils zugehörigen Prüfverfahren. Hervorzuheben ist die in dieser Neufassung erstmalig aufgenommene Forderung des Überdruckabbaus nach dem Entleeren. Dies soll Unfällen mit der leeren Einwegverpackung nach ihrer Benutzung vorbeugen.
Dieses Dokument ersetzt DIN 6647-4:2004-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 6647-4:2020-07 .
Gegenüber DIN 6647-4:2004-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich auf zulässigen Betriebsüberdruck bis 4 bar erweitert; b) Anforderung an die Kennzeichnung von Behältern allgemeiner gefasst; c) Anforderung an die Volumenbeständigkeit neu festgelegt; d) Sicherheitsanforderung an den Überdruckabbau nach dem Entleeren neu aufgenommen; e) bei der Prüfung auf Volumenbeständigkeit ist die Drucksteigerung entfallen; f) die Prüfung auf Formstabilität wird mit höherer Belastung durchgeführt; g) Prüfung auf Druckstabilität in Prüfung auf Berstsicherheit umbenannt und Prüfverfahren geändert; h) einzelne Vorgaben zur Kennzeichnung neu formuliert.