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Norm [AKTUELL]
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Sterilisierkörbe und Sterilisiersiebschalen kommen bei der Aufbereitung von Medizinprodukten zum Einsatz. Sie dienen als Container für zum Beispiel chirurgische Instrumente, die nach Reinigung und Desinfektion zu sterilieren sind. Die Normen DIN 58952-2 über Sterilisierkörbe und DIN 58952-3 über Sterilisiersiebschalen aus dem Jahr 1977 bedurften einer grundlegenden Überarbeitung, um zum Beispiel sicherzustellen, dass die Maße und Ausführung der verwendeten Steilisierkörbe und -siebschalen an die Sterilisatoren, in denen sie zur Anwendung kommen, angepasst sind.
DIN 58952-2
Die Norm legt Anforderungen, einschließlich Abmessungen und Informationen des Herstellers, für Sterilisierkörbe fest. Die Sterilisiereinheit wurde nach DIN EN 285 festgelegt. Ferner wurden Festlegungen zu den vom Hersteller bereitzustellenden Informationen, zum Beispiel zur Kennzeichnung und Identifikation der Sterilisierkörbe, getroffen sowie Kriterien zur Auswahl eines geeigneten Sterilisierkorbes festgelegt.
DIN 58952-3
Die Norm legt Anforderungen, einschließlich Abmessungen und Informationen des Herstellers, für Sterilisiersiebschalen fest. Sterilisiersiebschalen, die in Sterilisierbehältern verwendet werden, müssen den Maßen nach DIN EN 868-8 entsprechen. Es wurden Festlegungen zur Reinigung, Desinfektion und Sterilisierbarkeit der Siebschalen sowie zu den vom Hersteller bereitzustellenden Informationen getroffen.
Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 063-04-04 AA "Sterilgutversorgung" im Normenausschuss Medizin erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 58952-2:1977-01 .
Gegenüber DIN 58952-2:1977-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel der Norm geändert; b) die Abschnitte "Anwendungsbereiche" und "Normative Verweisungen" ergänzt; Norm gilt für Sterilisierkörbe aus Metall; c) Definition des Begriffs "Sterilisierkorb" wurde überarbeitet; d) Anforderungen an Sterilisiereinheit und Maßsystem wurden überarbeitet, z. B. Sterilisiereinheit nach DIN EN 285 definiert und Angaben zur Nenngröße 1,0 × 3 × 6 ergänzt; e) Anforderungen an den Werkstoff überarbeitet; f) Anforderungen an die Oberfläche (7.2), zur Gitterweite (7.4) und an die Belastbarkeit (7.6) wurden überarbeitet; z. B. wurde die Angaben zur Belastbarkeit zur Nenngröße 1,0 × 3 × 6 ergänzt; g) Anforderungen an die Kennzeichnung gestrichen; h) Anforderungen an bereitzustellende Informationen wurden ergänzt; i) Norm redaktionell überarbeitet.