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Norm [AKTUELL]
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Dieser Teil 3 der Normenreihe legt die Bestimmung von Gesamtkohlenstoff, Gesamtsauerstoff und Gesamtstickstoff als Haupt-, Neben- und Spurenbestandteile sowie von freiem Kohlenstoff in B4C und die Bestimmung des Massenverlustes, angegeben als Trocknungsverlust von amorphem Bor, fest.
Dieser Teil 3 der Normenreihe gilt für Borcarbid, vorliegend als grobstückiges Rohmaterial, Körnungen oder Pulver sowie gesintertes und geformtes Borcarbid, amorphes Bor und Bornitrid in verschiedenen Reinheitsstufen als Pulver oder geformte oder heißgepresste Körper zum Zweck der Bestimmung der verschiedenen chemischen Bestandteile.
Dieses Dokument gilt auch für die Metallboride Aluminiumborid, Calciumborid, Chromborid, Lanthanborid, Molybdänborid, Titanborid und Zirkoniumborid sowie weitere Metallboride nach stoffspezifischer Prüfung.
Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 062-02-64 AA "Chemische Analyse von nichtoxidischen keramischen Roh- und Werkstoffen" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP) erarbeitet.