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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die vorgenannte Norm wurde vom Unterausschuss NA 001-01-02-01 UA "Fluggeräusche" im Arbeitsausschuss NA 001-01-02 AA "Geräuschimmission - Ermittlung, Bewertung, Beurteilung" des NALS erstellt.
Zusammen mit DIN 45684-2 (zz. Norm-Entwurf) über die Bestimmung akustischer und flugbetrieblicher Kenngrößen dient DIN 45684-1 mit einem Berechnungsverfahren dazu, die Geräuschimmission in der Umgebung von bestehenden oder geplanten Landeplätzen zu ermitteln und dadurch die Grundlagen für eine spätere Beurteilung bereitzustellen. In der zweiteiligen Normenreihe DIN 45684 werden jedoch keine Beurteilungsverfahren beschrieben oder Vorgaben für die Beurteilung von Fluggeräuschimmissionen an Landeplätzen gemacht.
Das in der Norm DIN 45684-1 beschriebene Berechnungsverfahren gilt für Ultraleichtflugzeuge, Motorsegler, Propellerflugzeuge und Strahlflugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von bis zu 20 000 kg sowie für Hubschrauber mit einer höchstzulässigen Startmasse von bis zu 10 000 kg.
Die Erstellung der Normenreihe DIN 45684 wurde notwendig, weil die Berechnungsvorschriften der "Anleitung zur Berechnung (AzB) von Lärmschutzbereichen an zivilen und militärischen Flugplätzen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm" für Verkehrsflughäfen mit Linienverkehr und für die militärischen Flugplätze mit Strahlflugzeugbetrieb gelten und für die Berechnung der Lärmbelastungen in der Umgebung von Landeplätzen nicht geeignet sind, weil es keine Kenngrößen der Fluggeräuschimmissionen und der Flugleistungsdaten der an Landeplätzen üblicherweise verkehrenden Luftfahrzeuge gibt.
Das beschriebene Berechnungsverfahren erlaubt, für einen bestimmten Immissionsort in der Nähe eines Landeplatzes, die Ermittlung von Schallexpositionspegel, äquivalentem Dauerschallpegel, Maximalpegel, Einzelereignispegel sowie weiteren Kenngrößen. Dabei wird, mithilfe eines Schallausbreitungsmodells, aus den Geräuschemissionsdaten der Luftfahrzeuge, den Daten der Pisten, den Flugstrecken und den statistischen Angaben zum Flugbetrieb die Geräuschimmission ermittelt. Das Verfahren basiert auf einer Einteilung der Luftfahrzeuge in Luftfahrzeuggruppen. Es werden tabellierte Daten der akustischen Kenngrößen und Flugleistungen dieser Luftfahrzeuggruppen in einem normativen Anhang bereitgestellt.
Für besondere Fälle, z. B., wenn der Flugbetrieb einer Luftfahrzeuggruppe durch ein einzelnes Luftfahrzeugmuster dominiert wird (Anteil von mindestens 80 %) und dies gesondert betrachtet werden muss, wird zusätzlich ein alternatives Berechnungsverfahren beschrieben.
Die Geräuschemission wird durch den Schallleistungspegel des Luftfahrzeugs gekennzeichnet. Für die Berechnung der Geräuschimmission wird in dieser Norm der Pegel der längenbezogenen Schallleistungsexposition eingeführt.
In einem informativen Anhang werden Datenblätter zur Erfassung von allgemeinen Flugplatzdaten, Flugstreckenbeschreibungen und Flugbewegungszahlen dargestellt.
Weitere informative Anhänge enthalten Erläuterungen sowie ein Rechenbeispiel.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 45684-1:2013-07 .