Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm enthält Anforderungen an die Aufbereitung von wiederbefüllbaren Tonermodulen für 4-Farb-Druckgeräte. Dabei werden Prüfungen zur Ergiebigkeit der Tonermodule sowie zur Qualität der Ausdrucke festgelegt. Ziel dieser Norm ist es, Mindestanforderungen an eine gleichbleibende Druckqualität und störungsfreie Funktion über die gesamte Gebrauchsdauer der Tonermodule festzulegen. Die Prüfverfahren gelten für definierte Tonermodule, die in Farbdruckgeräten, die nach dem 2013-12-31 erstmalig in Verkehr gebracht wurden, zum Einsatz kommen. Die Gültigkeit wurde eingeschränkt, um zu gewährleisten, dass es auch nach Erscheinen dieser Norm möglich ist, Tonermodule für ältere Drucker, die nicht mehr in ausreichender Anzahl für die Tests erhältlich sind, weiterhin entsprechend kennzeichnen zu können. Daher bezieht sich die Einschränkung der Gültigkeit auch nur auf das Prüfverfahren. Alle anderen Festlegungen bleiben unberührt. Nach Veröffentlichung von DIN 33870-2 kann der DIN-Fachbericht 155 zurückgezogen und die Vergabegrundlage für den Blauen Engel (RAL-UZ 55) auf eine breite und bereits erprobte normative Basis gestellt werden. Die Bearbeitung der Normenreihe DIN 33870 erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt. Für aufbereitete Tonermodule mit monochromem Toner, die in monochromen Druckern eingesetzt werden, gilt DIN 33870-1. Für diese Norm ist das Gremium NA 043-01-28 AA "Bürogeräte" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN 33870:2001-01 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 33870-2:2020-08 .
Vorgesehen als Ersatz für DIN-Fachbericht 155:2007-09; vorgesehen mit DIN 33870-1:2013 als Ersatz für DIN 33870:2001-01 Gegenüber DIN-Fachbericht 155:2007-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einschränkung des Gültigkeitsbereichs für Prüfverfahren b) Informationen zum Aufbereitungsprozess und Mindestangaben zur Dokumentation ergänzt; c) ISO/IEC 19798 berücksichtigt; d) Erweiterung des Prüfungsumfangs; e) Ergänzung von Prüfvorlagen.