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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Beschriftung von beispielsweise Handläufen, Türen, Aufzugstableaus, Bedienelementen sowie von Lageplänen, Reliefs und Modellen im Außenbereich mit Braille- und erhabener Profilschrift sowie Piktogrammen dient der Wegeleitung und Orientierung von blinden und sehbehinderten Personen in Verkehrsanlagen und öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie in Gemeinschaftseinrichtungen von Wohnanlagen. Diese Norm legt Anforderungen und Maße für die Brailleschrift (Blindenschrift) und erhabene Profilschrift zur Verwendung im Innen- und Außenbereich fest. Sie regelt die Gestaltung und Anordnung der Informationselemente, damit blinde und sehbehinderte Menschen diese Informationen flüssig erkennen, lesen und interpretieren können. Diese Norm beschreibt keine technischen Verfahren zur Erzeugung der Brailleschrift und der erhabenen Profilschrift. Diese Norm gilt nicht für die Verwendung der Brailleschrift und erhabenen Profilschrift für den Bereich des Buchdrucks und anderer (nicht stationär installierter) Reliefs sowie für Aufschriften auf Medizinprodukten, Beschriftungen von Waren, Geräten und Gegenständen jeglicher Art. Des Weiteren werden keine Festlegungen zur Verwendung von Brailleschrift und erhabener Schwarz- und/oder Profilschrift im Bereich elektronischer Geräte (Braillezeilen, Brailledisplays) getroffen; es sei denn, derartige taktile elektronische Displays dienen der Wegeführung, Orientierung und Informationsvermittlung im öffentlichen Raum. In diesen Fällen sind die Anforderungen dieser Norm zu beachten. Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 063-06-04 AA "Kommunikations- und Orientierungshilfen für Blinde und Sehbehinderte" im DIN-Normenausschuss Medizin (NAMed) erarbeitet.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 32986:2019-06 .