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Abnutzung, Ausfälle und andere Schädigungen beeinflussen die Betriebssicherheit von Eisenbahnfahrzeugen. In Abhängigkeit vom Verschleißverhalten, von den Einsatzparametern und dem aktuellen Zustand der Eisenbahnfahrzeuge sowie der Wirtschaftlichkeit ist ein Instandhaltungssystem festzulegen, das sicherstellt, dass der erforderliche technische Sollzustand eingehalten wird. Die Normen des Gesamtwerkes "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge" stellen ein einheitliches und systemkompatibles normatives Werk dar, welches den Grenzzustand für das sichere Betreiben sowie Prozesse zur Einhaltung des Sollzustandes von Eisenbahnfahrzeugen der Regelspurweite festlegt. Alle Dokumente des Gesamtwerkes sind in DIN 27200 Beiblatt 1 aufgeführt. DIN 27205 "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge - Bremse" besteht aus: - Teil 1: Klotzbremse, mechanischer Teil; - Teil 2: Scheibenbremse, mechanischer Teil; - Teil 3: Belüftete Wellenbremsscheiben; - Teil 4: Unbelüftete Wellenbremsscheiben; - Teil 5: Radbremsscheiben; - Teil 6: Magnetschienenbremse; - Teil 7: Einfache unbefeuerte Druckbehälter für Luft (zurückgezogen); - Teil 8: Dichtheit und Wirkung; - Teil 9: Funktion der Führerbremsventile, Betätigungseinrichtungen und Anzeigen im Führerraum; - Teil 10: Funktion der Notbremseinrichtung und Notbremsüberbrückung; - Teil 11: Funktion und Dichtheit der Bremse für direkte Bremswirkung am bedienten Triebfahrzeug und indirekte Bremswirkung an den angeschlossenen Fahrzeugen; - Teil 12: Funktion und Dichtheit der Kraftfahrzeug-Bremse in Eisenbahnfahrzeugen. Die Normen des Gesamtwerkes "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge" beinhalteten technische Festlegungen für sicherheitsrelevante und überwachungsbedürftige Systeme und Komponenten von Eisenbahnfahrzeugen der Regelspurweite (Regelspurfahrzeuge nach DIN 25003). Diese Norm legt den Grenzzustand für das sichere Betreiben von Eisenbahnfahrzeugen der Regelspurweite und deren Komponenten fest. Sie ist anzuwenden, sofern die Fahrzeuge auf einer öffentlichen Eisenbahninfrastruktur betrieben werden. Die in den Normen aufgezeigten Mindestanforderungen an die Prozesse zur Einhaltung des Sollzustandes der Eisenbahnfahrzeuge sind ebenfalls anzuwenden. Darüber hinaus ist diese Norm auch bei der Neukonstruktion zu beachten, wenn für die Einhaltung der Betriebsgrenzkriterien konstruktive Vorkehrungen zu treffen sind. Die konstruktive Gestaltung für eine instandhaltungsfreundliche Überprüfung der Betriebsgrenzmaße ist zu berücksichtigen. Die Anwendbarkeit dieser Norm auf Eisenbahnfahrzeuge anderer Spurweiten und deren Komponenten ist im Einzelfall zu prüfen. Darüber hinaus ist diese Norm auch bei der Neukonstruktion zu beachten, wenn für die Einhaltung der Betriebsgrenzkriterien konstruktive Vorkehrungen zu treffen sind. Diese Norm gilt für belüftete Wellenbremsscheiben von Eisenbahnfahrzeugen, zum Beispiel aus Grauguss, Sphäroguss und Stahlguss, die sich mit Radsatzdrehzahl drehen, ausgenommen Aluminiumbremsscheiben. Bei abweichenden Bauarten von den bezeichneten Ausführungen gilt diese Norm sinngemäß. Dieses Dokument wurde vom Unterausschuss NA 087-00-15-05 UA "Bremse" des Arbeitsausschusses NA 087 00-15 AA "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge" im DIN-Normenausschuss "Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF)" in Abstimmung mit anderen Arbeitsausschüssen des FSF und der "Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE)" erarbeitet. Gegenüber DIN 27205-3:2010-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Vorwort und Anwendungsbereich angepasst; b) Normative Verweisungen aktualisiert; c) Abschnitt 3 überarbeitet und DIN EN 17018 als Begriffsnorm neu aufgenommen; d) der Begriff "Reibringbreite" wurde durch "Reibflächenbreite" ersetzt; e) Tabelle A.1 neu strukturiert; f) redaktionell überarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 27205-3:2010-11 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 27205-3:2024-08 .
Gegenüber DIN 27205-3:2010-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Vorwort und Anwendungsbereich angepasst; b) Normative Verweisungen aktualisiert; c) Abschnitt 3 überarbeitet und DIN EN 17018 als Begriffsnorm neu aufgenommen; d) der Begriff "Reibringbreite" wurde durch "Reibflächenbreite" ersetzt; e) Tabelle A.1 neu strukturiert; f) redaktionell überarbeitet.
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