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Abnutzung, Ausfälle und andere Schädigungen beeinflussen die Betriebssicherheit von Eisenbahnfahrzeugen. In Abhängigkeit vom Verschleißverhalten, von den Einsatzparametern und dem aktuellen Zustand der Eisenbahnfahrzeuge sowie der Wirtschaftlichkeit ist ein Instandhaltungssystem festzulegen, das sicherstellt, dass der erforderliche technische Sollzustand eingehalten wird. Die Normen des Gesamtwerkes "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge" stellen ein einheitliches und systemkompatibles normatives Werk dar, welches den Grenzzustand für das sichere Betreiben sowie Prozesse zur Einhaltung des Sollzustandes von Eisenbahnfahrzeugen der Regelspurweite festlegt. Alle Dokumente des Gesamtwerkes sind in DIN 27200 Beiblatt 1 aufgeführt. DIN 27205 "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge - Bremse" besteht aus: - Teil 1: Klotzbremse, mechanischer Teil; - Teil 2: Scheibenbremse, mechanischer Teil; - Teil 3: Belüftete Wellenbremsscheiben; - Teil 4: Unbelüftete Wellenbremsscheiben; - Teil 5: Radbremsscheiben; - Teil 6: Magnetschienenbremse; - Teil 7: Einfache unbefeuerte Druckbehälter für Luft (zurückgezogen); - Teil 8: Dichtheit und Wirkung; - Teil 9: Funktion der Führerbremsventile, Betätigungseinrichtungen und Anzeigen im Führerraum; - Teil 10: Funktion der Notbremseinrichtung und Notbremsüberbrückung; - Teil 11: Funktion und Dichtheit der Bremse für direkte Bremswirkung am bedienten Triebfahrzeug und indirekte Bremswirkung an den angeschlossenen Fahrzeugen; - Teil 12: Funktion und Dichtheit der Kraftfahrzeug-Bremse in Eisenbahnfahrzeugen. Die Normen des Gesamtwerkes "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge" beinhalteten technische Festlegungen für sicherheitsrelevante und überwachungsbedürftige Systeme und Komponenten von Eisenbahnfahrzeugen der Regelspurweite (Regelspurfahrzeuge nach DIN 25003). Diese Norm legt den Grenzzustand für das sichere Betreiben von Eisenbahnfahrzeugen der Regelspurweite und deren Komponenten fest. Sie ist anzuwenden, sofern die Fahrzeuge auf einer öffentlichen Eisenbahninfrastruktur betrieben werden. Die in den Normen aufgezeigten Mindestanforderungen an die Prozesse zur Einhaltung des Sollzustandes der Eisenbahnfahrzeuge sind ebenfalls anzuwenden. Darüber hinaus ist diese Norm auch bei der Neukonstruktion zu beachten, wenn für die Einhaltung der Betriebsgrenzkriterien konstruktive Vorkehrungen zu treffen sind. Die konstruktive Gestaltung für eine instandhaltungsfreundliche Überprüfung der Betriebsgrenzmaße ist zu berücksichtigen. Die Anwendbarkeit dieser Norm auf Eisenbahnfahrzeuge anderer Spurweiten und deren Komponenten ist im Einzelfall zu prüfen. Diese Norm gilt für Klotzbremsen von Eisenbahnfahrzeugen und behandelt den mechanischen Teil der ein- und zweiseitig wirkenden Klotzbremsen und beschreibt den technischen Sollzustand folgender Baugruppen: a) Bremsgestänge einschließlich Bremsgestängesteller und Reibelemente; b) Handbremse/Feststellbremse; c) Bedienungs- und Umstelleinrichtungen; d) Bremszylinder (ohne Funktionsprüfung). Empfehlungen für Kompaktbremseinheiten sind im informativen Anhang A aufgeführt. Dieses Dokument wurde vom Unterausschuss NA 087-00-15-05 UA "Bremse" des Arbeitsausschusses NA 087 00-15 AA "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge" im DIN-Normenausschuss "Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF)" in Abstimmung mit anderen Arbeitsausschüssen des FSF und der "Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE)" erarbeitet. Gegenüber DIN 27205-1:2010-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich präzisiert; b) Verweisungen aktualisiert; c) Abschnitt 3 überarbeitet und DIN EN 17018 als Begriffsnorm neu aufgenommen; d) Abschnitt 4 überarbeitet. Der Sollzustand bezieht sich Fahrzeugdokumentation beziehungsweise Herstellerangaben; e) Tabelle 1 überarbeitet: - Begriffe präzisiert; - Begriff "ordnungsgemäß befestigt" wurde ersetzt durch "befestigt und gesichert"; - Laufende Nummer 1.2 "Bremsgestängesteller" Sollzustand wurde allgemein gefasst; - Laufende Nummer 1.4 zu Bremssohlendicke wurde Fußnote "d" ergänzt um "im einsehbaren Bereich"; - Laufende Nummer 1.4 Reibelemente der Klasse "K", "L" und "LL" berücksichtigt und als neue Fußnote "g" der Hinweis auf die Erkennbarkeit von thermisch überbelasteten Graugusssohlen aufgenommen - Laufende Nummer 1.5 präzisiert in "Bremsfangschlingen/Bremsfangbügel aus Flachstahl" und als Laufende Nummer 1.6 "Bremsfangschlingen aus Drahtseil" neu aufgenommen; - Laufende Nummer 1.9 (1.8 alt) Lastbremsautomat Sollzustand wurde von "funktionstüchtig" in "funktionsfähig" geändert und Fußnote "g nach Herstellerangaben" gestrichen; - Prüfanweisung zu Laufende Nummer 2: "Nach dem Anziehen der Handbremse bei angelegter Druckluftbremse und anschließendem Lösen der Druckluftbremse müssen die Bremsklotzsohlen noch fest anliegen" wurde gestrichen; - Laufende Nummer 4 Anforderungen zu Bremsgestängesteller wurde gestrichen. Siehe auch Änderung zu Laufende Nummer 1.2. f) Empfehlungen für Kompaktbremseinheiten als Anhang A aufgenommen; g) Literaturhinweise überarbeitet; h) Redaktionell überarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 27205-1:2010-11 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 27205-1:2024-08 .
Gegenüber DIN 27205-1:2010-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich präzisiert; b) Verweisungen aktualisiert; c) Abschnitt 3 überarbeitet und DIN EN 17018 als Begriffsnorm neu aufgenommen; d) Abschnitt 4 überarbeitet. Der Sollzustand bezieht sich Fahrzeugdokumentation bzw. Herstellerangaben; e) Tabelle 1 überarbeitet: - Begriffe präzisiert; - Begriff "ordnungsgemäß befestigt" wurde ersetzt durch "befestigt und gesichert"; - Lfd.-Nr. 1.2 "Bremsgestängesteller" Sollzustand wurde allgemein gefasst; - Lfd.-Nr. 1.4 zu Bremssohlendicke wurde Fußnote "d" ergänzt um "im einsehbaren Bereich"; - Lfd.-Nr. 1.4 Reibelemente der Klasse "K", "L" und "LL" berücksichtigt und als neue Fußnote "g" der Hinweis auf die Erkennbarkeit von thermisch überbelasteten Graugusssohlen aufgenommen - Lfd.-Nr. 1.5 präzisiert in "Bremsfangschlingen/Bremsfangbügel aus Flachstahl" und als Lfd.-Nr. 1.6 "Bremsfangschlingen aus Drahtseil" neu aufgenommen; - Lfd-Nr. 1.9 (1.8 alt) Lastbremsautomat Sollzustand wurde von "funktionstüchtig" in "funktionsfähig" geändert und Fußnote "g nach Herstellerangaben" gestrichen; - Prüfanweisung zu Lfd.-Nr 2: "Nach dem Anziehen der Handbremse bei angelegter Druckluftbremse und anschließendem Lösen der Druckluftbremse müssen die Bremsklotzsohlen noch fest anliegen" wurde gestrichen; - Lfd.-Nr. 4 Anforderungen zu Bremsgestängesteller wurde gestrichen. Siehe auch Änderung zu Lfd. Nr. 1.2. f) Empfehlungen für Kompaktbremseinheiten als Anhang A aufgenommen; g) Literaturhinweise überarbeitet; h) Redaktionell überarbeitet.
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