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Mit der Neuordnung des Eisenbahnwesens wurde der gesetzliche Rahmen für den Zugang zu öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen geschaffen. Dies erfordert einen einheitlichen Sicherheitsrahmen für den Zustand der Eisenbahnfahrzeuge, denn Abnutzung, Ausfälle und andere Schädigungen beeinflussen die Betriebssicherheit von Eisenbahnfahrzeugen. Die Normen des Gesamtwerkes "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge" beinhalteten technische Festlegungen für sicherheitsrelevante und überwachungsbedürftige Systeme und Komponenten von Eisenbahnfahrzeugen der Regelspurweite (Regelspurfahrzeuge nach DIN 25003). Dieses Dokument DIN 27200 legt die Grundsätze und Begriffe für die Anwendung der Normen des Gesamtwerkes "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge", die in DIN 27200 Beiblatt 1 aufgeführt sind, fest. Die Normen des Gesamtwerkes "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge" definieren den Grenzzustand für das sichere Betreiben von Eisenbahnfahrzeugen der Regelspurweite und deren Komponenten. Sie sind anzuwenden, sofern die Fahrzeuge auf einer öffentlichen Eisenbahninfrastruktur betrieben werden. Die in den Normen aufgezeigten Mindestanforderungen an die Prozesse zur Einhaltung des Sollzustandes der Eisenbahnfahrzeuge sind ebenfalls anzuwenden. Gegenüber DIN 27200:2003-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abgleich und Anpassung des Vorwortes und der Einleitung; b) neue Festlegung des Anwendungsbereiches (1) und der Anwendung (3.1); c) Überarbeitung der normativen Verweisungen; d) die folgenden Begriffe wurden neu aufgenommen: 1) Erneuerung 2) Halter/EVU 3) Grenzmaße 4) Inbetriebnahmegenehmigung 5) Werkstattfahrt; e) die folgenden Begriffe wurden gestrichen: 1) Einstellungsvertrag 2) Instandhaltungskategorie 3) Pflegen 4) Technisches Regelwerk Fahrzeugzustand (TRF) 5) Verwaltungsvorschrift 6) Zusammenbauen 7) Zustandsbeschreibung; f) redaktionelle Überarbeitung und Ergänzungen. Die Normen des Gesamtwerkes "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge" sind entsprechend der Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften als nationale Sicherheitsvorschriften für das Eisenbahnsystem in Deutschland nach Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über die Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft notifiziert. Diese Normen sind seitens der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) insbesondere im Leitfaden der ERA für die Mitgliedstaaten über die Notifizierung von nationalen Sicherheitsvorschriften niedergelegt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 27200:2003-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 27200:2021-03 .
Gegenüber DIN 27200:2003-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abgleich und Anpassung des Vorwortes und der Einleitung; b) neue Festlegung des Anwendungsbereiches (1) und der Anwendung (3.1); c) Überarbeitung der normativen Verweisungen; d) die folgenden Begriffe wurden neu aufgenommen: 1) Erneuerung 2) Halter/EVU/ECM 3) Grenzmaße 4) Inbetriebnahmegenehmigung 5) Werkstattfahrt; e) die folgenden Begriffe wurden gestrichen: 1) Einstellungsvertrag 2) Instandhaltungskategorie 3) Pflegen 4) Technisches Regelwerk Fahrzeugzustand (TRF) 5) Verwaltungsvorschrift 6) Zusammenbauen 7) Zustandsbeschreibung; f) redaktionelle Überarbeitung und Ergänzungen.
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