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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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In Ergänzung zur technischen Anlagenauslegung wird mit dieser Norm ein Rahmen für Maßnahmen administrativer Arbeit zur Einhaltung der Kritikalitätssicherheit festgelegt.
Die Norm gilt für den Umgang mit Kernbrennstoffen innerhalb kerntechnischer Anlagen, ausgenommen sind Kernreaktoren. Für den Transport von Kernbrennstoffen außerhalb kerntechnischer Anlagen sowie für den Schutz gegen Einwirkungen Dritter ergeben sich besondere Anforderungen, die in dieser Norm nicht behandelt werden.
Die Norm wurde vom Fachbereich Kerntechnik, Arbeitsausschuss NA 062-07-45 AA "Kritikalitätssicherheit", aufgrund der neuen Strahlenschutzverordnung überarbeitet und erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 25474:1996-07 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 25474:2014-06 .
Gegenüber DIN 25474:1996-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel präzisiert; b) Anpassung an die Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 einschließlich der Änderungen vom 11. Oktober 2005 (z. B. genereller Ersatz von Belehrung durch Unterweisung); c) redaktionelle Änderungen.