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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm gilt für den Umgang mit Kernbrennstoffen innerhalb kerntechnischer Anlagen. In Ergänzung zur technischen Anlagenauslegung legt diese Norm einen Rahmen für Maßnahmen administrativer Art zur Einhaltung der Kritikalitätssicherheit fest.
Dieses Dokument gilt nicht für Anlagen mit Kernreaktoren.
Für den Transport von Kernbrennstoffen außerhalb kerntechnischer Anlagen sowie für den Schutz gegen Einwirkungen Dritter ergeben sich besondere Anforderungen, die in dieser Norm nicht behandelt werden.
Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 062-07-45 AA "Kritikalitätssicherheit" im Normenausschuss Materialprüfung (NMP) erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 25474:2007-06 .
Gegenüber DIN 25474:2007-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ergänzung der Begriffsdefinition "Kritikalitätsexkursion"; b) Erweiterung von Abschnitt 4 um die Rangordnung der Maßnahmen oder Kontrollen zur Einhaltung der Kritikalitätssicherheit und Präzisierung der aufgeführten administrativen Maßnahmen; c) Ergänzungen und Präzisierungen der in Abschnitt 7 aufgeführten Liste der zu spezifizierenden Festlegungen zur Einhaltung von kritikalitätssicherheitsrelevanten Grenzwerten d) redaktionelle Änderungen.