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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm gilt für Aktivitätsmessverfahren zur Freigabemessung von aktivierten oder kontaminierten Bodenflächen nach § 29 StrlSchV, das heißt für nicht mit Gebäuden bebaute Flächen des Anlagengeländes sowie für aktivierten oder kontaminierten Bodenaushub. Die Norm gilt nicht für Aktivitätsmessungen im Rahmen von Interventionen. Die Norm gilt nicht für solche Anlagenbereiche, in denen Aktivität aus dem Betrieb der Anlage in radiologisch signifikanter Menge in grundwasserführende Schichten vorgedrungen ist. Durch diese Norm werden dem Genehmigungsinhaber, dem Gutachter sowie der zuständigen Behörde einheitliche Anforderungen an die Bestimmung der Aktivität bei der Freigabe von Bodenflächen und Bodenaushub kerntechnischer Anlagen zur Verfügung gestellt, für die eine Folgenutzung außerhalb einer atomrechtlichen Genehmigung vorgesehen ist. Für dieses Dokument ist das Gremium NA 062-07-46 AA "Reststofffragen" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN 25457-7:2008-01 .
Gegenüber DIN 25457-7:2008-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Erweiterung des Anwendungsbereiches auf Bodenaushub; b) Anpassung an die Überarbeitung der Teile 1, 4 und 6; c) die Liste der anwendbaren Messverfahren wurde um solche für Bodenaushub und an Gebinden ergänzt; ferner sind die jeweiligen Anforderungen an alle Messmethoden präzisiert; d) die verschiedenen statistischen Verfahren wurden klarer voneinander abgegrenzt, dem aktuellen Stand der Technik angepasst und durch Illustrationen sowie Beispiele nachvollziehbarer gestaltet; e) die Darstellung der Anforderungen an die Dokumentation wurde deutlich übersichtlicher gestaltet.