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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm gilt für die Freigabe von Bodenflächen kerntechnischer Anlagen, d. h. für nicht mit Gebäuden bebaute Flächen des Anlagengeländes. Sie gilt nicht für Aktivitätsmessungen im Rahmen von Interventionen und für solche Anlagenbereiche, in denen Aktivität aus dem Betrieb der kerntechnischen Anlage in radiologisch signifikanter Menge in grundwasserführende Schichten vorgedrungen ist.
Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 062-07-46 AA "Reststofffragen" im NMP erstellt.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 25457-7:2017-08 .