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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument gilt für die Freigabe von Bauschutt, der aktiviert oder kontaminiert ist und aus Tätigkeiten im Sinne von Teil 2 der StrlSchV stammt und zur Verwendung, Verwertung, Beseitigung oder zur Weitergabe an Dritte als nicht radioaktiver Stoff vorgesehen ist. Dieses Freigabeverfahren kann auch auf feste Schüttgüter, deren Freigabe ausschließlich aufgrund massenbezogener Freigabekriterien erfolgt, angewendet werden. Dieses Dokument gilt außerdem für die Freigabe von kontaminierten oder aktivierten Gebäuden von kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen, für die ein späterer Abriss oder eine Folgenutzung außerhalb einer atomrechtlichen Genehmigung vorgesehen ist. Dieses Freigabeverfahren kann auch auf nicht mineralische Gebäudestrukturen, die insbesondere großflächig vorliegen, angewendet werden. Hierzu zählen zum Beispiel metallische Strukturen, die fest mit der Gebäudestruktur verbunden sind.
Für dieses Dokument ist das Gremium NA 062-07-46 AA "Reststofffragen" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP) zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN 25457-6:2015-11 .
Gegenüber DIN 25457-6:2015-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung von Anhang C an die Erkenntnisse der Überarbeitung von Teil 7; b) Änderung von Abschnitt C.1 und Gleichung (C.2); c) Ergänzung des Literaturverzeichnisses.