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Norm [AKTUELL]
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Das Dokument enthält Regeln für die Auslegung von Radionuklidlaboratorien. Von den zu beachtenden gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind insbesondere die Bestimmungen des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die baupolizeilichen Vorschriften, die Arbeitsstättenverordnung, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Gefahrstoffverordnung zu erwähnen. In diesem Dokument sind Regeln für die Bauausführung von Radionuklidlaboratorien und die funktionell bedingten Sonderräume zusammengestellt, die dem Planer, dem Errichter, dem Betreiber, dem Gutachter und der Behörde als Leitfaden dienen sollen. Einrichtungen für Tätigkeiten mit offenen radioaktiven Stoffen in Radionuklidlaboratorien werden in diesem Dokument nur insoweit erwähnt, als sie bereits bei der Auslegung des Laboratoriums berücksichtigt werden müssen. Grundlagen für die Erstellung von Strahlenschutzregeln sind in DIN 25425-4 angegeben. Dieses Dokument ist anzuwenden für die Auslegung von Radionuklidlaboratorien, in denen genehmigungsbedürftig mit offenen radioaktiven Stoffen umgegangen wird und für die Auslegung von funktionell bedingten Sonderräumen. Anforderungen an Radionuklidlaboratorien, die sich aus dem Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen ergeben, sind nicht Gegenstand dieses Dokuments. Soweit die Freigrenzen nach StrlSchV, Anlage 4, Tabelle 1, Spalte 2, unter Beachtung der Summenformel, angewandt auf offene radioaktive Stoffe unterschritten werden, gilt dieses Dokument nicht. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 062-07-63 AA "Radionuklidlaboratorien" des DIN-Normenausschusses Materialprüfung (NMP) erarbeitet
Dieses Dokument ersetzt DIN 25425-1:2016-10 .
Gegenüber DIN 25425-1:2016-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung an neue Strahlenschutzgesetzgebung; b) Verweisungen aktualisiert; c) Anpassung an den Stand von Wissenschaft und Technik; d) Anpassung an die aktuell gültigen Gestaltungsregeln.