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Das Dokument enthält Regeln für die Auslegung von Radionuklidlaboratorien. Von den zu beachtenden gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind insbesondere die Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die baupolizeilichen Vorschriften, die Arbeitsstättenverordnung, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Gefahrstoffverordnung zu erwähnen.
In diesem Dokument sind Regeln für die Bauausführung von Radionuklidlaboratorien und die funktionell bedingten Sonderräume zusammengestellt, die dem Planer, dem Errichter, dem Betreiber, dem Gutachter und der Behörde als Leitfaden dienen sollen.
Einrichtungen und Tätigkeiten mit offenen radioaktiven Stoffen in Radionuklidlaboratorien werden in diesem Dokument nur insoweit erwähnt, als sie bereits bei der Auslegung des Laboratoriums berücksichtigt werden müssen. Grundlagen für die Erstellung von Strahlenschutzregeln sind in DIN 25425-4 angegeben. Für diese Norm ist das Gremium NA 062-07-63 AA "Radionuklidlaboratorien" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN 25425-1:1995-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 25425-1:2016-10 .
Gegenüber DIN 25425-1:1995-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Auf der Basis der StrlSchV und der Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen [2] wurde das Aktivitätskonzept durch ein Dosiskonzept ersetzt; b) Schutzklassen wurden durch Raumkategorien ersetzt; c) Anpassung an den Stand von Wissenschaft und Technik.