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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm legt Anforderungen an die Ausführung der Stahltragwerke von Tagebaugroßgeräten fest. Damit wird ein ausreichendes Niveau an statischer Tragfähigkeit und Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit der Geräte sichergestellt. Die Norm wurde wesentlich erweitert und folgt in seiner Struktur der DIN EN 1090-2. Die Anforderungen an die Ausführung der Stahltragwerke sind im Allgemeinen von deren Ausführungsklasse abhängig. Die Anforderungen an die Schweißnahtgüte und den Prüfumfang sind unabhängig von der Ausführungsklasse der Bauteile. Die Regeln zu den Abnahmekriterien und dem Prüfumfang von Schweißverbindungen sowie die Benennung der Stoßarten weichen von DIN EN 1090-2 ab und sind vollständig in der Norm geregelt. Die Norm baut hinsichtlich der zerstörungsfreien Prüfung von Schweißverbindungen und der Bewertung der Befunde auf DIN EN ISO 5817 auf und berücksichtigt deren Anforderungen. Die Anwendung der Norm auf die tragende Stahlkonstruktion erfordert aufgrund der Komplexität der Einwirkungen bei Tagebaugroßgeräten sowie im Hinblick auf die Ermüdungsfestigkeit gegenüber der DIN EN ISO 5817 die Einführung von eigenständigen Bewertungsgruppen. Diese Bewertungsgruppen werden mit Ziffern von 0 bis 3 bezeichnet. Dieses System ist seit 1982 im Wirtschaftszweig des Großgerätebaus eingeführt. Dabei entsprechen die Bewertungsgruppen 1 bis 3 weitestgehend den in DIN EN ISO 5817 genannten Bewertungsgruppen B bis D. Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 008-10-01 AA "Bagger, Absetzer und Zusatzgeräte in Braunkohlentagebauen" des FABERG erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 22261-3:2006-11 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 22261-3:2023-06 .
Gegenüber DIN 22261-3:2006-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Erweiterung zu einer Norm für die Ausführung von Stahltragwerken; b) Aktualisierung der Bezüge auf andere Normen; c) Streichung der Bewertungsgruppe 4 der Schweißnähte; d) Streichung der Prüfung der Schweißnähte von nicht tragenden Bauteilen; e) Detailfestlegungen zur Ultraschallprüfung sowie entsprechende Formblätter für Prüfberichte gestrichen; f) redaktionelle Überarbeitung.