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Norm [AKTUELL]
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Die Norm enthält Regelungen für die rissliche Darstellung in bergrechtlichen Betriebsplänen. Aufgrund der im Allgemeinen schlechten Erfahrungen mit bei den Behörden eingereichten Betriebsplänen besteht die Notwendigkeit, die Darstellung von Planungen zu verbessern und zu vereinheitlichen. Die Norm gibt dazu den Rahmen vor. Da bei heutigen Planungsverfahren von Bürgerbeteiligung auszugehen ist, wurde die Möglichkeit von plakativen Darstellungsformen mit größeren Linienbreiten oder flächenhaften bunten Darstellungen eröffnet. Die Norm wurde vom Arbeitskreis NA 008-11-01-02 AK "Tagesgegenstände, Tagebaue" im Arbeitsausschuss "Markscheidewesen" des FABERG erstellt.