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Die in Übereinstimmung mit dem harmonisierten Teil von DIN EN 771-1 hergestellten Produkte erhalten eine CE-Kennzeichnung und dürfen somit im Geltungsbereich der Bauproduktenrichtlinie beziehungsweise Bauproduktenverordnung frei gehandelt werden. Regelungen zur Verwendung der Produkte verbleiben jedoch in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten. In der Bundesrepublik Deutschland darf die Verwendung der CE-gekennzeichneten Produkte in Abstimmung mit der Bauministerkonferenz der Länder (ARGEBAU) durch Anwendungsnormen geregelt werden. Dieses Dokument gibt an, wie die Angaben aus der CE-Kennzeichnung in Bezug auf die technischen Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion von baulichen Anlagen und ihren Teilen zu verwenden sind. Die Beurteilungsgrundlage bilden nur solche Kriterien und Eigenschaften, die in DIN EN 771-1:2011-07, Anhang ZA, aufgeführt sind. Die aufgeführten Abschnitte erfüllen die Anforderungen des auf der Grundlage der EG-Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) erteilten Mandats. Die Übereinstimmung mit den im Anhang ZA aufgeführten Eigenschaften berechtigt zur Annahme, dass die Bauprodukte nach DIN EN 771-1 für ihre vorgesehenen Verwendungszwecke geeignet sind und somit die Bedingungen für die CE-Kennzeichnung erfüllen. Die Anwendungsnorm enthält Umrechnungsregeln, mit denen aus den deklarierten Werten der harmonisierten europäischen Produktnorm die für die Anwendung in Deutschland geltenden Bemessungswerte berechnet werden. Die Anwendungsnorm trifft Regeln für die Zuordnung oder Einstufung deklarierter Werte in Stufen und Klassen, die für die Anwendung zu beachten sind. Weist die Europäische harmonisierte Norm für einzelne Produkteigenschaften verschiedene Klassen oder Stufen auf, so wird in der Anwendungsnorm die für die jeweilige Anwendung verlangte Stufe oder Klasse benannt. Dieses Dokument gilt für die Verwendung von LD- und HD-Ziegeln der Kategorie I nach DIN EN 771-1 für Mauerwerk, an das Anforderungen hinsichtlich der Standsicherheit, des Wärme-, Schall- und des Brandschutzes gestellt werden können. Diese Anwendungsnorm gilt insbesondere nicht für: - Füllziegel; - Keramikklinker; - Planziegel für Dünnbettmauerwerk; - Planklinker für Dünnbettmauerwerk; - Sperrschichtziegel als Abdichtung nach DIN 18195-4 und DIN 18195-5. Für dieses Dokument ist das Gremium NA 005-06-13 AA "Mauerziegel" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN V 20000-401:2005-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 20000-401:2017-01 .
Gegenüber DIN V 20000-401:2005-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Inhalt wurde sachlich und redaktionell neueren Erkenntnissen angepasst; b) Vornorm wurde in eine Norm überführt; c) Regelung für Langlochziegel für tragendes Mauerwerk wurden ergänzt; d) Regelungen für Wärmedämmziegel (Lochungsart WDz) wurden gestrichen.