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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [AKTUELL]
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Die Europäische Norm EN 14250 ist seit November 2004 als harmonisierte Europäische Norm verfügbar und in überarbeiteter Fassung als DIN EN 14250:2010-05 in das Deutsche Normenwerk übernommen worden. Die in Übereinstimmung mit dieser Norm hergestellten Produkte dürfen damit seit 1. September 2005 eine CE-Kennzeichnung erhalten und im Geltungsbereich der Bauproduktenrichtlinie frei gehandelt werden. Die Bedingungen, unter denen Bauprodukte, die nach EN 14250:2010 hergestellt worden sind, gehandelt und in Verkehr gebracht werden dürfen, sind in der Bekanntmachung der DIN EN 14250:2010-05 als harmonisierte Norm im Bundesanzeiger und in der Bauregelliste B, Teil 1 und den zugehörigen Anlagen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) angegeben. Die Regelung zur Verwendung dieser Produkte bleibt jedoch in der Zuständigkeit der Mitgliedsländer. In Deutschland darf deshalb die Verwendung der Produkte nach Beschluss des NABau-Beirats und in Abstimmung mit der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) durch diese Anwendungsnorm zur EN 14250:2010 geregelt werden. Diese Norm legt anwendungsbezogene Anforderungen an vorgefertigte tragende Bauteile mit Nagelplattenverbindungen (im Folgenden als vorgefertigtes Bauteil bezeichnet) nach EN 14250 fest, die in Bauwerken verwendet werden. Diese Norm ergänzt die Bemessungsnorm DIN EN 1995-1-1:2010-12 mit Nationalem Anhang DIN EN 1995-1-1/NA. DIN 20000-4 ist vom NABau-Arbeitsausschuss NA-005-04-01 AA "Holzbau" erarbeitet worden.