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Norm [AKTUELL]
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DIN 1986-100:2016-12 wurde vom Arbeitsausschuss des NA 119-05-02 AA „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“ im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW) erarbeitet. Sie enthält Bestimmungen in Verbindung mit den Normen DIN EN 12056-1, DIN EN 12056-2, DIN EN 12056-3, DIN EN 12056-4 und DIN EN 12056-5 sowie DIN EN 752, die zur Konkretisierung der für Deutschland erforderlichen Vorgehensweise dienen.
Die Neuausgabe beinhaltet die bisherige DIN 1986-100:2008-05 einschließlich der Änderungen von DIN 1986-100/A1:2013-11 und DIN 1986-100/A2:2014-12. Diese Norm gilt für Entwässerungsanlagen zur Ableitung von Abwasser in allen Gebäuden und auf Grundstücken in Verbindung mit DIN 1986-3, DIN 1986-4, DIN 1986-30, DIN EN 12056-1 bis DIN EN 12056-5, DIN EN 752 sowie DIN EN 1610, die überwiegend mit Freispiegelleitungen betrieben werden.
Die Norm legt im Interesse der öffentlichen Sicherheit einheitliche technische Bestimmungen für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Entwässerungsanlagen zur Ableitung von Abwasser in Gebäuden und auf Grundstücken in Ergänzung zu DIN EN 12056-1, DIN EN 12056-2, DIN EN 12056-3, DIN EN 12056-4 und DIN EN 12056-5 fest. Anschlusskanäle werden in dieser Norm nicht behandelt. Festlegungen zur Versickerung von Niederschlagswasser sind nicht Gegenstand dieser Norm.
Gegenüber DIN 1986-100:2008-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Gegenüber DIN 1986-100:2016-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN 1986-100:2016-09 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN 1986-100:2008-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a)Die Änderungen DIN 1986-100/A1:2014-07 und DIN 1986 100/A2:2014-12 wurden in diese konsolidierte Fassung der Norm eingearbeitet und die Norm redaktionell überarbeitet. b)Die Änderung DIN 1986-100/A2:2014-12 - Ausnahmeregelung nach Abschnitt 5.3.1 für die Entwässerung der Auffangflächen von Kühlaggregaten von Kälteanlagen nach § 19(4) AwSV - wurde in den normativen Anhang C übernommen. c)Es wurden folgende wesentliche Änderungen bzw. Gliederungen vorgenommen: -5.10 (Balkone und Loggien): Das Verbot für den Anschluss der Balkonentwässerung an die Regenwasserfallleitung der Dachentwässerung wurde aufgehoben und der Anschluss unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen; -6.2.1 (Fremdeinspülung): Anschluss von fäkalienfreien und -haltigen Anschlussleitungen auf gleicher Rohrsohle an einen Doppelabzweig wird zugelassen; -6.5.1 (Lüftung der Entwässerungsanlage, Allgemeines): Bei der Mündung der Lüftungsleitung über Dach dürfen keine Abdeckungen mehr eingesetzt werden; -Abschnitt 10 (Grundstückskläranlagen) wurde auf Grund der Regelungen der EUV 305/2011 angepasst; -In 14.2 (Regenwasseranlagen) und 14.9 (Überflutungs- und Überlastungsnachweise) wurden die Anforderungen an Planung und Berechnung entsprechend der Grundstücksgrößen bzw. Fließzeiten bis 15 min verständlicher neu gefasst. Bei Grundstücken mit einer abflusswirksamen Fläche bis zu 800 m2 wird auch im Falle der Versickerung des Niederschlagswassers unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Überflutungsnachweis, analog einem Anschluss an die Kanalisation, verzichtet; -Tabelle 9 (Abflussbeiwerte) ist vollständig überarbeitet. Die Werte sind erstmals in dieser Norm in Cs (Spitzenabflussbeiwerte) und Cm (mittlere Abflussbeiwerte) untergliedert. d)die Anforderungen der DIN EN 12056-1 bis DIN EN 12056-3 und teilweise DIN EN 12056-4 sowie DIN EN 752 wurden berücksichtigt; e)die in Anhang A genannten Regenreihen in Deutschland wurden durch die neuen "Starkniederschlagshöhen für Deutschland", erschienen mit KOSTRA-DWD-2010, der die Regenreihen im KOSTRA-Atlas (1997 und 2000) ersetzt, aktualisiert. Die im Anhang A, Tabelle A.1 bisher genannten Städte wurden um die Städte Solingen und Wuppertal ergänzt. Gegenüber DIN 1986-100:2016-09 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a)DIN 1986-100:2016-09, Anhang A, Tabelle A.1 "Regenspenden in Deutschland" enthielt fehlerhafte Werte, die zu falschen Bemessungsergebnissen führen konnten und wird durch die korrigierte Tabelle ersetzt. b)die normativen Verweisungen in Abschnitt 2 wurden aktualisiert und redaktionell überarbeitet. c)redaktionelle Korrektur von Abschnitt 10, Absatz 4