Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) aufgestellt und legt die Bedingungen für die Ausführung vertraglich vereinbarter Bauleistungen jeder Art fest. Diese Bedingungen enthalten unter anderem Angaben über die Art und den Umfang der Leistungen, über die Haftung der Vertragsparteien, Vertragsstrafen, Gewährleistung und Abrechnung.
Bei der Novellierung der VOB/B wurde die Regelung über Verjährungsfristen für Mängelansprüche modifiziert, das Kündigungsrecht erweitert, die Vereinbarung von Zahlungsplänen ermöglicht, und Zahlungsregelungen wurden klarer definiert. Zusätzlich besteht nun die Möglichkeit, ein außergerichtliches Verfahren zur Streitbeilegung zu eröffnen.
Dieses Dokument ersetzt DIN 1961:2002-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 1961:2010-08 , DIN 1961:2012-09 .
Gegenüber DIN 1961:2002-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Vereinfachung der Verjährungsregeln durch Streichung der besonderen Verjährung für "Arbeiten an einem Grundstück" (§ 13 Nr. 4 Abs. 1); b) Verkürzung der Schlusszahlungsfrist bei Pauschal- und bei Stundenlohnverträgen auf die gesetzliche Frist (§ 16 Nr. 3 Abs. 1); c) Umsetzung der BGH-Rechtsprechung zur Frist für Einwendungen des Auftraggebers gegen die Prüfbarkeit der Schlussrechnung (§ 16 Nr. 3 Abs. 1); d) Klarstellung zu den Anforderungen an ein Sperrkonto für Sicherheitsleistungen (§17 Nr. 5); e) Klarstellung zur Bemessungsgrundlage bei Berechnung des Sicherheitseinbehaltes im Hinblick auf § 13 b UStG (§ 17 Nr. 6 Abs. 1); f) die Möglichkeit zur Vereinbarung von baubegleitender Streitschlichtung (§ 18).