Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
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§ 10 Haftung und genehmigte Allgemeine Versicherungsbedingungen (redaktionelle Änderung), § 13 Nr. VOB/B (Gewährleistungsrecht - Mangelbegriff). Der Begriff "Gewährleistung" soll durch den Mangelbegriff ersetzt werden, der näher erläutert wird. Die Verjährungsfristen verlängern sich bei Bauwerke und Holzerkrankungen auf 4 Jahre, für Arbeiten an einem Grundstück auf 2 Jahre. Die Verjährungsfrist für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen beläuft sich weiterhin auf 1 Jahr. §17 Nr. 8 die Rückgabefrist für die Sicherheit für Vertragserfüllung und Gewährleistung wird verkürzt. §16 Nr. 5 die Verzugszinsen sollen von 5% auf 8% angehoben werden. §17 Nr. 4 eine Bürgschaft auf erstes Anfordern soll ausgeschlossen werden.