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Norm [AKTUELL]
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Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss V 36 "Kläranlagen" des NAW erstellt.
Dosieranlagen nach dieser Norm dienen der zielsicheren Zudosierung kleiner Ströme von Zusatzstoffen oder Reagenzien in verschiedene Prozesse der Abwasserreinigung oder der Schlammbehandlung. Zu den Dosieranlagen nach dieser Norm zählen auch Einrichtungen zur Aufbereitung der vorgenannten Stoffe, die vor der eigentlichen Zudosierung zum Prozess erfolgt.
In der Norm sind besondere Baugrundsätze für diese Dosieranlagen auf Kläranlagen festgelegt, und zwar für solche Bauwerke bzw. Bauwerksteile, bei denen die Anforderung oder Funktion der technischen Ausrüstung berücksichtigt werden muss, und für technische Ausrüstungen, soweit besondere klärtechnische und kläranlagenspezifische Forderungen bei Planung, Bau und Betrieb betrachtet werden müssen. Die Norm gilt zusammen mit den allgemeinen Baugrundsätzen nach DIN EN 12255-1 und zusammen mit DIN EN 12255-13. Die allgemeinen Baugrundsätze gelten auch für solche Einrichtungen, für die keine Fachnorm vorhanden ist. Die Norm gilt nicht für allgemeine Grundsätze des Bau- und Maschinenwesens, der Elektrotechnik, der Sicherheitstechnik sowie der Klärtechnik. Sie enthält auch keine allgemeinen Grundsätze für Aggregate wie Pumpen und andere vielseitig einsetzbare Ausrüstungen.