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Norm [NEU]
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Dosieranlagen nach dieser Norm dienen der gezielten Zudosierung kleiner Ströme von Zusatzstoffen oder Reagenzien in verschiedene Prozesse der Abwasserreinigung oder der Schlammbehandlung. Zu den Dosieranlagen nach dieser Norm zählen auch Einrichtungen zur Aufbereitung der oben genannten Stoffe, die vor der eigentlichen Zudosierung zum Prozess erfolgt. Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 119-05-36 "Kläranlagen", des Normenausschusses Wasserwesen (NAW) erarbeitet. Gegenüber der Ausgabe DIN 19569-11:2004-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Norm wurde redaktionell überarbeitet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst; b) Schutzeinrichtungen für Behälter wurden ergänzt; c) Vorgaben zu Fahrwegen für die Anlieferung von Chemikalien wurden ergänzt; d) Schutzmaßnahmen für Dosieranlagen wurden ergänzt. Diese Norm legt besondere Baugrundsätze für diese Dosieranlagen auf Kläranlagen fest und zwar für: - solche Bauwerke beziehungsweise Bauwerksteile, bei denen die Anforderung oder Funktion der technischen Ausrüstung berücksichtigt werden muss und für; - technische Ausrüstungen, soweit besondere klärtechnische und kläranlagenspezifische Forderungen bei Planung, Bau und Betrieb betrachtet werden müssen sowie für; - sicherheitstechnische Anforderungen. Diese Norm gilt zusammen mit den allgemeinen Baugrundsätzen nach DIN EN 12255-1 sowie zusammen mit DIN EN 12255-13. Die allgemeinen Baugrundsätze gelten auch für solche Einrichtungen, für die keine Fachnorm vorhanden ist. Diese Norm gilt nicht für allgemeine Grundsätze des Bau- und Maschinenwesens, der Elektrotechnik, der Sicherheitstechnik sowie der Klärtechnik. Diese Norm regelt nicht allgemeine Grundsätze für Aggregate wie Pumpen und andere vielseitig einsetzbare Ausrüstungen.
Dieses Dokument ersetzt DIN 19569-11:2004-08 .
Gegenüber DIN 19569-11:2004-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Norm redaktionell überarbeitet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst; b) Schutzeinrichtungen für Behälter ergänzt; c) Vorgaben zu Fahrwegen für die Anlieferung von Chemikalien ergänzt; d) Schutzmaßnahmen für Dosieranlagen ergänzt.
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