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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm gilt für Anforderungen für Planung und Ausführung von Einrichtungen (Verkehrswege und Standflächen), die zur Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten (Reinigungs-, Überprüfungs- und Inspektionsarbeiten) an Abgasanlagen von baulichen Anlagen erforderlich sind. Die Einrichtungen gehören zur baulichen Anlage. Diese Norm gilt für Einrichtungen (Verkehrswege und Standflächen), die zur Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten (Reinigungs-, Überprüfungs- und Inspektionsarbeiten) an Abgasanlagen der baulichen Anlagen erforderlich sind, für die mit der Planung der Ausführung nach Inkrafttreten dieser Norm begonnen wurde. Auf Grundlage der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) vom 10. Juni 1998 sind bei Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojekts allgemeine Grundsätze zur Verhütung von Gefahren für Sicherheit und Gesundheit zu berücksichtigen. In Erfüllung dieser Aufgabe ist der Bauherr verpflichtet, eine Unterlage zusammenzustellen, die den Merkmalen des Bauwerkes Rechnung trägt und zweckdienliche Angaben in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz enthält, die bei regelmäßigen Schornsteinfegerarbeiten zu berücksichtigen sind. Allgemeine Anforderungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen sind in den Bauordnungen der Länder enthalten und werden hinsichtlich der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen durch diese Norm konkretisiert.
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN 18160-5:2016-01 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .