Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Dieses Dokument wurde vom NA 005-09-25 AA "Bemessungs- und Konstruktionsregeln für Bauprodukte aus Glas" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet. Dieses Dokument ist anwendbar für punktförmig gelagerte Verglasungen. Dabei werden Punkthalter unterschieden in Tellerhalter und Senkkopfhalter, die durch Glasbohrungen geführt werden, sowie Klemmhalter, die am Rand beziehungsweise an den Ecken der Verglasung angeordnet werden. Dieses Dokument ist nur für Verglasungskonstruktionen anwendbar, bei denen alle Glasscheiben ausschließlich durch mechanische Halterungen formschlüssig gelagert sind. Dieses Dokument ist ausschließlich für ausfachende Verglasungen nach DIN 18008-1:2020-05, 3.1.1 anwendbar. Dieses Dokument behandelt die Verwendung von Tellerhaltern mit zylindrischen Glasbohrungen und Senkkopfhaltern mit teilweise konischen Glasbohrungen, die die gesamte Glasdicke umgreifen. Für Verglasungen, die gegen Absturz sichern, für begehbare oder an zu Instandsetzungsmaßnahmen betretbare Verglasungen gelten zusätzliche Anforderungen nach DIN 18008-4 bis DIN 18008-6. Hinsichtlich der Unterscheidung in Horizontal- und Vertikalverglasung sind die Bestimmungen nach DIN 18008-1 sinngemäß anwendbar.
Dieses Dokument ersetzt DIN 18008-3:2013-07 .
Gegenüber DIN 18008-3:2013-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 2 "Normative Verweisungen" aktualisiert; b) Literaturhinweise aktualisiert; c) Anhang F hinzugefügt; d) Senkkopfhalter aufgenommen; e) minimale Rand- und Bohrungsabstände für zylindrische Bohrungen reduziert; f) vereinfachtes Verfahren für Senkkopfhalter erweitert; g) Mindestdicken 2x6 mm von Überkopfverglasungen gestrichen; h) Verhältnis von Glasdicke bei Überkopfverglasungen von 1 : 1 auf 1 : 1,7 erweitert; i) Norm redaktionell überarbeitet.
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