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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Normenreihe DIN 18008 "Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln" soll aus folgenden Teilen bestehen: -Teil 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen (veröffentlicht), -Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen (veröffentlicht), -Teil 3: Punktförmig gelagerte Verglasungen, -Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen, -Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen, -Teil 6: Zusatzanforderungen an zu Reinigungs- und Wartungsmaßnahmen betretbare Verglasungen (in Vorbereitung), -Teil 7: Sonderkonstruktionen (in Vorbereitung). Teil 3 regelt die Verwendung von punktförmig gelagerten Verglasungen. Dabei werden Punkthalter unterschieden in Tellerhalter, die durch Glasbohrungen geführt werden, und Klemmhalter, die ohne Bohrungen am Rand beziehungsweise an den Ecken der Verglasung angeordnet werden. Dieser Normteil gilt nur für Verglasungskonstruktionen, bei denen alle Glasscheiben ausschließlich durch mechanische Halterungen formschlüssig gelagert sind. Dieser Normteil gilt ausschließlich für ausfachende Verglasungen nach DIN 18008-1:2010-12, Punkt 3.1.1. Dieser Normteil regelt die Verwendung von Tellerhaltern mit zylindrischen Glasbohrungen (keine konischen Bohrungen), die die gesamte Glasdicke umgreifen. Für Verglasungen, die gegen Absturz sichern, für begehbare oder an zu Instandsetzungsmaßnahmen betretbare Verglasungen sind zusätzliche Anforderungen nach den Teilen 4 bis 6 dieser Norm zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Unterscheidung in Horizontal- und Vertikalverglasung gelten die Bestimmungen der DIN 18008-2 sinngemäß. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-09-25 AA "Bemessungs- und Konstruktionsregeln für Bauprodukte aus Glas (SpA zu CEN/TC 129/WG 8 und CEN/TC 250/WG 3)" im DIN zuständig.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 18008-3:2024-12 .