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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 031-02-01 AA "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" des FNFW erarbeitet. Der Zweck einer elektrisch gesteuerten Feststellanlage besteht darin, selbstschließende Feuer-/Rauchschutztüren zuverlässig in geöffnetem Zustand festzustellen und im Brandfall zum frühest möglichen Zeitpunkt auszulösen, ohne jedoch ein Alarmsignal zu verursachen, das zur Feuerwehr weitergeleitet wird. Darin unterscheidet sich die geforderte Funktion der Brandmelder vom üblichen Gebrauch dieser in Brandmeldeanlagen. Mit dieser Norm soll die Instandhaltung von Feststellanlagen vereinheitlicht werden und damit eine Grundlage für Betreiber und Instandhalter für die Instandhaltung von Feststellanlagen für Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse bilden. Die Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen nach den Festlegungen dieser Norm stellt sicher, dass Feststellanlagen mit dokumentierter Abnahmeprüfung ihre Betriebsbereitschaft über die gesamte Nutzungsdauer bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und Betrieb aufrechterhalten. Bei Feststellanlagen sind dokumentierte Abnahmeprüfungen bauaufsichtlich vorgeschrieben und in der dazugehörigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung festgelegt. Diese Norm legt Anforderungen für die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse in Gebäuden fest. Diese Norm gibt Empfehlungen für den Nachweis der Kompetenz von Fachfirmen und Personen, die die Instandhaltung von Feststellanlagen an Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüssen durchführen. Diese Norm gilt nicht für die Instandhaltung der Feuerschutz- beziehungsweise Rauchschutzabschlüsse selbst. Diese Norm gilt nicht für die bauaufsichtlich geforderte Abnahme von Feststellanlagen für Feuerschutz- beziehungsweise Rauchschutzabschlüsse.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 14677-1:2018-08 , DIN 14677-2:2018-08 .