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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm legt Anforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest. Rauchwarnmelder im Sinne dieser Norm können als Einzelrauchwarnmelder, miteinander vernetzt und/oder an einer Warneinrichtung betrieben werden. Sie dürfen nicht zur Weiterleitung eines Alarms an die Feuerwehr durch eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675-1 und DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2) verwendet werden. Sie sind kein Ersatz für eine in Sonderbauvorschriften oder Baugenehmigungsverfahren geforderte Brandmelde- oder Alarmierungsanlage. Diese Norm gilt nicht für Räume und bauliche Anlagen, in denen eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675-1 und DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2) bauaufsichtlich gefordert ist. Zu Anwendungsmöglichkeiten und grenzen von Rauchwarnmeldern und Brandmeldeanlagen, siehe ZVEI-Merkblatt 33003. In diesem Merkblatt werden Anwendern Hinweise für das Erreichen von mehr Sicherheit für Entscheidungen bei der Konzeption und Planung von Maßnahmen zur Überwachung von Objekten auf Brandrauchentwicklung gegeben. Die Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Rauchwarnmeldern und Brandmeldeanlagen führt bei kleineren Objekten nicht selten zu Diskussionen. Grund hierfür sind oftmals fehlende oder nur unzureichend formulierte Anforderungen in Baugenehmigungen oder Brandschutzkonzepten. Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 031-02-05 AA "Rauchwarnmelder - SpA zu CEN/TC 72/WG 14" des DIN-Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 14676:2012-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 14676-1:2023-09 .
Gegenüber DIN 14676:2012-09 werden folgende Änderungen vorgenommen: a) die ehemalige DIN 14676:2012-09 ist in zwei Teile unterteilt worden. Der erste Teil beinhaltet die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung. Der zweite Teil beinhaltet die Anforderungen an den Dienstleistungserbringer; b) der Abschnitt 2, Normative Verweisungen ist aktualisiert worden; c) Der Abschnitt 3, Begriffe wurde um die Begriffe aus der DIN EN 16763:2017-04 ergänzt; d) der Abschnitt 6, Inspektion ist überarbeitet worden; e) Anhang F wurde an Abschnitt 6 angepasst; f) die informativen Anhänge wurden komplett überarbeitet, wobei Anhang D, Anhang E und Anhang F hinzugefügt worden sind; g) die Abschnitte hinsichtlich der "Bewertung der Konformität" sind gestrichen worden; h) die Norm ist redaktionell überarbeitet worden.