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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm legt Anforderungen an die Feuerwehr-Einsprechstellen (FES) fest und stellt Grundsätze für deren Konformitätsprüfung und Kennzeichnung auf. Die Feuerwehr-Einsprechstellen (FES) dienen zum Anschluss an Sprachalarmzentralen (SAZ) nach DIN EN 54-16. Sie ermöglichen es bestimmte Betriebszustände der Sprachalarmanlage (SAA) in einheitlicher Erscheinungsform anzuzeigen und den Einsatzkräften der Feuerwehr auch ohne der Mitwirkung des Betreibers der SAA eine ergonomische und einheitliche Bedienung relevanter Funktionen sowie das Einsprechen von Live-Brandfalldurchsagen im Alarmfall und bei Funktionsprüfungen durchzuführen. Diese Norm beeinflusst nicht die Anforderungen anderer Normen, insbesondere der EN 54-16 Sprachalarmzentralen. Die Anforderungen der EN 54-16 gelten auch für das zum Einsprechen notwendige Notfallmikrofon, das Bestandteil der Sprachalarmzentrale ist und das von der Feuerwehr-Einsprechstelle gesteuert wird. Die Feuerwehr-Einsprechstelle steuert Funktionen der Sprachalarmzentrale über die in der EN 54-16 vorgesehenen Schnittstelle zu externen Steuereinrichtungen. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 031-02-07 AA „Feuerwehr-Peripheriegeräte“ im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erarbeitet.
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN 14664:2019-09 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN 14664:2016-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Vorwort ergänzt; b) Anwendungsbereich aktualisiert; c) Normative Verweisungen aktualisiert; d) der Begriff "Brandfallmikrofon" wurde durch "Notfallmikrofon" ersetzt; e) die Funktion "Automatik ab" wurde angepasst; f) in Bild 1 wurde ein "Stellteil ohne Anzeigeteil" ergänzt; g) Ergänzung der Flussdiagramme in Anhang A; h) redaktionelle Korrekturen. Gegenüber DIN 14664:2019-09 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) in Bild A.2 wurde für die manuelle Bedienung des Stellteils "ST 7W n (nochmals)" der dargestellte Zustand der Erweiterung "7W n" von "alle aus" zu "alle an" korrigiert; b) Bild A.1 und Bild A.2 wurden jeweils um Fußnote a ergänzt.