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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm gilt für Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge HLF 10 und legt ergänzende und/oder einschränkende typspezifische Anforderungen zu den allgemeinen Anforderungen in DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3, E DIN 14502-2 und DIN 14502-3 fest. Das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 ist ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlösch-Kreiselpumpe mit einem Nennförderstrom von 1 000 l/min, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe, das zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zum Durchführen technischer Hilfeleistungen dient, mit seiner Besatzung eine selbstständige taktische Einheit bildet, dessen Besatzung aus einer Gruppe (1/8) besteht und das gegenüber dem Löschgruppenfahrzeug LF 10 eine festgelegte, erweiterte Mindestbeladung für die technische Hilfeleistung hat. Die Änderung der Fahrzeugbezeichnung von HLF 10/6 in HLF 10 wurde vorgenommen, weil die bundesweite Einführung des digitalen BOS-Funks eine einheitliche und verbindliche Bezeichnung von Fahrzeugen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes verlangt. Bei jedem Verbindungsaufbau wird ein Datensatz, die so genannte operativ-taktische Adresse (OPTA), der Funkteilnehmer auf den Displays der Funkgeräte im Klartext angezeigt. Das Digitalfunksystem erfordert somit, dass jeder Teilnehmer/jedes digitale Endgerät eine eigene eindeutige Adresse besitzt (wie eine IP-Adresse im Internet beziehungsweise wie individuelle Mobilfunknummern) und damit jedes Gerät eindeutig identifizierbar ist. Dies setzt konsequenterweise eine einheitliche Systematik bei der Bezeichnung von Feuerwehrfahrzeugen und Fahrzeugen des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes voraus. Die Vergabe von einheitlichen Adressen für Funkgeräte ist nach Vorgabe durch die BDBOS mit der "Richtlinie für die operativ-taktische Adresse (OPTA) im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" des Ausschusses für Informations- und Kommunikationswesen des Arbeitskreises V bundesweit als notwendiger technischer Standard beschlossen und den Ländern zur Einführung empfohlen worden. Gegenüber DIN 14530-5:2007-10 wurden folgende signifikante Änderungen vorgenommen: a) Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10/6 aus DIN 14530-5 in diesen neuen Teil 26 von DIN 14530 überführt; b) Änderung der Fahrzeugbezeichnung von HLF 10/6 in HLF 10 vorgenommen wegen der bundesweiten Einführung des digitalen BOS-Funks; c) Vorwort neu formuliert; d) Gesamtmasse auf 12 000 kg erhöht und Massenreserve von mindestens 3 % der Gesamtmasse aufgenommen; e) Empfehlung gleicher Spurweiten an der Vorder- und Hinterachse bei Allradantrieb und Verwendung von Single-Bereifung aufgenommen; f) Aufstellung einer Energiebilanz des Fahrzeugs nach E DIN 14502-2 gefordert; g) pneumatisch oder elektrisch fernbedienbare Absperrorgane müssen ohne zusätzlich anzubringende Hilfsmittel manuell betätigt werden können; h) Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren Wassermenge auf 1 000 l festgelegt; i) Anforderungen an einen fest eingebauten Schaummittelbehälter aufgenommen; j) Anforderungen zum Aufbau und zum Dach aufgenommen; k) Standardbeladung vollständig überarbeitet; l) alle normativen Verweisungen angepasst, dabei DIN V 14011, DIN V 14430, E DIN 14502-2, DIN 14811-1, DIN EN 1846-2:2002-03 sowie DIN EN 15182-3 gestrichen und DIN 14011, DIN 14430, E DIN 14502-2:2009-07, DIN 14502-3, DIN 14800-18, DIN 14811 sowie DIN EN 1846-2:2010-01 aufgenommen; m) Norminhalt einschließlich Literaturhinweise redaktionell überarbeitet. Für diese Norm ist das Gremium NA 031-04-06 AA "Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge - Löschfahrzeuge - SpA zu CEN/TC 192/WG 3" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN 14530-5:2007-10 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 14530-26:2019-11 .
Dieser Artikel wurde geändert durch: DIN 14530-26/A1:2016-04 , DIN 14530-26/A2:2017-06
Gegenüber DIN 14530-5:2007-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10/6 aus DIN 14530-5 in diesen neuen Teil 26 von DIN 14530 überführt; b) Änderung der Fahrzeugbezeichnung von HLF 10/6 in HLF 10 vorgenommen wegen der bundesweiten Einführung des digitalen BOS-Funks; c) Vorwort neu formuliert; d) Gesamtmasse auf 12000 kg erhöht und Massenreserve von mindestens 3 % der Gesamtmasse aufgenommen; e) Empfehlung gleicher Spurweiten an der Vorder- und Hinterachse bei Allradantrieb und Verwendung von Single-Bereifung aufgenommen; f) Aufstellung einer Energiebilanz des Fahrzeugs nach E DIN 14502-2 gefordert; g) pneumatisch oder elektrisch fernbedienbare Absperrorgane müssen ohne zusätzlich anzubringende Hilfsmittel manuell betätigt werden können; h) Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren Wassermenge auf 1000 l festgelegt; i) Anforderungen an einen fest eingebauten Schaummittelbehälter aufgenommen; j) Anforderungen zum Aufbau und zum Dach aufgenommen; k) Standardbeladung vollständig überarbeitet; l) alle normativen Verweisungen angepasst, dabei DIN V 14011, DIN V 14430, DIN 14811-1, DIN EN 1846-2:2002-03 sowie DIN EN 15182-3 gestrichen und DIN 14011, DIN 14430, DIN 14502-3, DIN 14800-18, DIN 14811 sowie DIN EN 1846-2:2010-01 aufgenommen; m) Norminhalt einschließlich Literaturhinweise redaktionell überarbeitet.