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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 031-04-06 AA "Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge; Löschfahrzeuge" im FNFW erstellt. Die Überarbeitung von DIN 14530-21:1989-09 wurde notwendig, um den technischen Inhalt den veränderten Gegebenheiten anzupassen.
Die Norm enthält Festlegungen zu den Maßen und Massen sowie zur feuerwehrtechnischen Beladung. Des Weiteren sind Anforderungen an das Fahrgestell, den Aufbau, den Fahrerraum, das Dach und die löschtechnischen Einrichtungen enthalten. Im Rahmen der vorhandenen Raum- und Massenreserven können neben der in der Norm beschriebenen Beladung Sonderausstattungen vorgesehen werden, sofern sie dem Stand der Technik entsprechen.
Erläuterungen zu der neuen Bezeichnung Tanklöschfahrzeug TLF 20/40 und dessen Aufgaben:
Die Änderungen der Bezeichnungen von Feuerlöschkreiselpumpen nach der Reihe der Normen DIN EN 1028 führen dazu, dass eine Feuerlöschkreiselpumpe FPN 10-2000 ((FPN - bitte ausschreiben)) vorgesehen ist. Entsprechend ändert sich dieser Teil der Fahrzeugbezeichnung.
Die Bezeichnung TLF 20/40 steht für ein Tanklöschfahrzeug mit einer Gesamtmasse bis zu 14 t (Klasse M nach DIN EN 1846), mit mindestens 4 000 l Löschwasservorrat und einem auf Wunsch fest montierten Werfer. Die Fahrzeugbesatzung besteht aus einem Trupp (1/2). Mit diesem Tanklöschfahrzeug soll auch dem Bedarf nach einem TLF entsprochen werden, das sich besonders zur Waldbrandbekämpfung eignet.
Erläuterungen zu der neuen Bezeichnung Tanklöschfahrzeug TLF 20/40-SL und dessen Aufgaben:
Die Bezeichnung TLF 20/40-SL steht für ein Tanklöschfahrzeug mit einer gegenüber dem TLF 20/40 wesentlich erhöhten charakteristischen Masse und erweiterter Ausstattung, insbesondere einem Schaummittelbehälter sowie der Möglichkeiten von Sonderlöschmitteln (SL). Das Tanklöschfahrzeug TLF 20/40-SL entspricht der 18-t-Klasse (Klasse S nach DIN EN 1846-2), hat mindestens 4 000 l Löschwasservorrat und mindestens 500 l Schaummittel sowie Armaturen zur Schaumabgabe (Schwerschaum und Mittelschaum) über handgeführte Rohre sowie über einen fest montierten Werfer. Alternativ zu der mitgeführten Schaumerzeugungsausrüstung wird die Verwendung einer Druckzumischanlage oder Druckluftschaumanlage nach DIN V 14430 ermöglicht. Bei Verwendung von Druckzumischanlagen oder Druckluftschaumanlagen kann die Schaummittelmenge so weit reduziert werden, dass ein Schaumeinsatz von min. 20 min bei Nennförderstrom und 1 % Zumischrate sichergestellt ist. Die Fahrzeugbesatzung besteht aus einem Trupp (1/2). Mit diesem Fahrzeugtyp soll das Einsatzspektrum des bisherigen TLF 24/50 berücksichtigt werden. Die Reduzierung des Mindest-Löschwasservolumens auf 4 000 l sowie die Einordnung in die 18-t-Klasse ermöglichen den Anwendern eine ausreichende Gewichtsreserve, um spezielle Bedarfe, wie z. B. den Einbau einer Pulverlöschanlage, einer CO2-Löschanlage sowie einen größeren Schaummittel- und/oder Löschwassertank zu ermöglichen. Das TLF 20/40-SL soll den Aufgabenbereich des TLF 20/40 ebenfalls mit berücksichtigen können, auch wenn sich hinsichtlich der Verwendung eines 18-t-Fahrgestells Einschränkungen beim Einsatz außerhalb befestigter Wege und auf Feuerwehrzufahrten ergeben können. Die Einführung des Begriffs der "charakteristischen Masse" anstelle des zulässigen Gesamtgewichtes wurde vorgenommen, um die vom Fachbereichsausschuss NA 031-04 FBR "Ausrüstung für die Feuerwehr" des FNFW beschlossene Neuausrichtung der Feuerwehrfahrzeugkonzeption umzusetzen. Im Rahmen der vorhandenen Raum- und Gewichtsreserven können neben der Beladung Sonderausstattungen vorgesehen werden, sofern sie dem Stand der Technik entsprechen.
Dieses Dokument ersetzt DIN 14530-21:1989-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 14530-21:2007-11 , DIN 14530-21:2011-04 .
Gegenüber DIN 14530 21:1989-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Norminhalt entsprechend den Vorgaben der gemeinsam mit dem AFKzV im FNFW-NA 031-04 FBR erstellten "Feuerwehrfahrzeug-Typenliste" vollständig überarbeitet; b) Begriffe Tanklöschfahrzeug TLF 20/40 und TLF 20/40-SL neu definiert; c) Bezeichnung geändert; d) DIN EN 1846 (alle Teile) berücksichtigt; e) max. Höhe des TLF 20/40 auf 3300 mm festgelegt; f) max. Höhe des TLF 20/40-SL auf 3300 mm festgelegt bzw. nach Vereinbarung auf 3500 mm, falls die örtlichen baulichen Gegebenheiten dieses zulassen; g) Gesamtmasse neu festgelegt; h) Begriff der "charakteristischen Masse" anstelle der zulässigen Gesamtmasse beim TLF 20/40-SL eingeführt; i) Allradantrieb beim TLF 20/40 vorgeschrieben, beim TLF 20/40-SL Allradantrieb als vorrangiger Antrieb; j) Pumpenleistung an DIN EN 1028 angepasst und Inhalt des Löschwasserbehälters verändert; k) Anforderungen an Schlepp- und Befestigungsvorrichtungen neu geregelt; l) Anforderungen zum Ersatzrad überarbeitet/gestrichen; m) Anforderungen an Sprechfunkeinrichtung neu gefasst; n) Zeitvorgabe für Schaummitteleinsatz aufgenommen; o) fest eingebauter Schaummittelbehälter als Alternative zu der mitgeführten Schaumerzeugungsausrüstung bei Verwendung einer Druckzumischanlage oder Druckluftschaumanlage nach DIN V 14430 aufgenommen; p) Anforderungen an Aufbau und Dach sowie an löschtechnische Einrichtungen neu geregelt; q) Feuerwehrtechnische Beladung vollständig überarbeitet; r) Beladepläne gestrichen; s) Inhalt normtechnisch und redaktionell vollständig überarbeitet.