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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm gilt für Tanklöschfahrzeuge TLF 4000 und legt ergänzende und/oder einschränkende typspezifische Anforderungen zu den allgemeinen Anforderungen in DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3 und E DIN 14502-2 fest. Beim Tanklöschfahrzeug TLF 4000 handelt es sich um ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter, mindestens einem Schaummittelbehälter, einem fest montierten Schaum-Wasserwerfer und einer feuerwehrtechnischen Beladung, dessen Besatzung aus einem Trupp (1/2) besteht und dessen Aufgabe vorrangig die Bereitstellung einer größeren Wassermenge wie auch der Nachschub von Löschwasser sowie die Bereitstellung von Sonderlöschmitteln und Armaturen zur Abgabe von Sonderlöschmitteln für den Ersteinsatz ist. Es ist eine ausreichende Gewichtsreserve vorhanden, um spezielle Bedarfe, wie zum Beispiel den Einbau einer Pulverlöschanlage, einer CO2-Löschanlage sowie einen größeren Schaummittel- und/oder Löschwasserbehälter zu ermöglichen. Erläuterungen zum Tanklöschfahrzeugtyp, seiner Bezeichnung und seinen Aufgaben: - Die Änderung der Fahrzeugbezeichnung von ehemals TLF 20/40 beziehungsweise TLF 20/40-SL in TLF 4000 wurde vorgenommen, weil die bundesweite Einführung des digitalen BOS-Funks eine einheitliche und verbindliche Bezeichnung von Fahrzeugen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes verlangt. Bei jedem Verbindungsaufbau wird ein Datensatz, die sogenannte operativ-taktische Adresse (OPTA), der Funkteilnehmer auf den Displays der Funkgeräte im Klartext angezeigt. Das Digitalfunksystem erfordert somit, dass jeder Teilnehmer/jedes digitale Endgerät eine eigene eindeutige Adresse besitzt (wie eine IP-Adresse im Internet beziehungsweise wie individuelle Mobilfunknummern) und damit jedes Gerät eindeutig identifizierbar ist. Dies setzt konsequenterweise eine einheitliche Systematik bei der Bezeichnung von Feuerwehrfahrzeugen und Fahrzeugen des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes voraus. Die Vergabe von einheitlichen Adressen für Funkgeräte ist nach Vorgabe durch die BDBOS mit der "Richtlinie für die operativ-taktische Adresse (OPTA) im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" des Ausschusses für Informations- und Kommunikationswesen des Arbeitskreises V bundesweit als notwendiger technischer Standard beschlossen und den Ländern zur Einführung empfohlen worden. - Die Bezeichnung TLF 4000 steht für ein Tanklöschfahrzeug mit einer gegenüber dem ehemaligen TLF 20/40 wesentlich erhöhten Gesamtmasse und erweiterter Ausstattung, insbesondere einem Schaummittelbehälter sowie der Ermöglichung von Sonderlöschmitteln (Pulver- oder CO2-Löschanlage). Letzteres wird in der Bezeichnung einsatztaktisch kenntlich gemacht mit PTLF (P für Pulverlöschanlage). Weil CO2-Löschanlagen selten eingebaut werden, wurde auf eine eigene Bezeichnung verzichtet. - Das TLF 4000 entspricht der Klasse M oder S nach DIN EN 1846-1 und DIN EN 1846-2, hat mindestens 4 000 l Löschwasservorrat und mindestens 500 l Schaummittel sowie Armaturen zur Schaumabgabe (Schwerschaum und Mittelschaum) über handgeführte Rohre sowie über einen fest montierten Werfer. Alternativ zu der mitgeführten Schaumerzeugungsausrüstung wird die Verwendung einer Druckzumischanlage oder Druckluftschaumanlage nach DIN 14430 ermöglicht, wobei dann die absperrbaren D-Schaummittelentnahmeleitungen und die in Tabelle 1 (Standardbeladung), Gruppe 2, geforderten Zumischer und Ansaugschläuche äquivalent zur Leistung der DZA/DLS entfallen können. - Das TLF 4000 soll den Aufgabenbereich der ehemaligen TLF 20/40, TLF 20/40-SL und TLF 24/50 ebenfalls mit abdecken können. Bei Verwendung eines 18-t-Fahrgestells können sich Einschränkungen beim Einsatz außerhalb befestigter Wege und auf Feuerwehrzufahrten ergeben. Gegenüber DIN 14530-21:2007-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Bezeichnung wegen der bundesweiten Einführung des digitalen BOS-Funks geändert; b) Vorwort und Einleitung neu formuliert; c) Begriff Tanklöschfahrzeug TLF 4000 überarbeitet, charakteristische Masse gestrichen und zulässige Gesamtmasse auf 18 000 kg erhöht; d) Anforderungen an das Fahrgestell, den Aufbau und die löschtechnischen Einrichtungen vollständig überarbeitet; e) Hinweis auf den Leitfaden für Abnahmeprüfungen bei Lieferung nach DIN EN 1846-2:2010-01, Anhang G aufgenommen; f) feuerwehrtechnische Beladung in der Tabelle 1 (Standardbeladung TLF 4000) vollständig überarbeitet; g) Zusatzbeladungen Schaum, Schlauch für Waldbrände und Standard-Zusatzbeladung sind entfallen und dafür Zusatzbeladung für Waldbrände als Tabelle 2 aufgenommen; h) Inhalt und Literaturhinweise redaktionell überarbeitet; i) in den normativen Verweisungen DIN V 14011, DIN 14365-1, DIN 14365-2, DIN 14366-2, DIN 14367, DIN V 14430, E DIN 14502-2:2004-04, DIN 14811-1, DIN EN 1846-2:2002-03 gestrichen und dafür DIN 14430, E DIN 14502-2:2009-07, DIN 14811, DIN EN 1846-2:2010-01, DIN EN 15182-2, DIN EN 15767-3 aufgenommen. Für diese Norm ist das Gremium NA 031-04-06 AA "Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge - Löschfahrzeuge - SpA zu CEN/TC 192/WG 3" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN 14530-21:2007-11 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 14530-21:2019-11 .
Dieser Artikel wurde geändert durch: DIN 14530-21/A1:2017-06
Gegenüber DIN 14530-21:2007-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Bezeichnung wegen der bundesweiten Einführung des digitalen BOS-Funks geändert; b) Vorwort und Einleitung neu formuliert; c) Begriff Tanklöschfahrzeug TLF 4000 überarbeitet, charakteristische Masse gestrichen und zulässige Gesamtmasse auf 18000 kg erhöht; d) Anforderungen an das Fahrgestell, den Aufbau und die löschtechnischen Einrichtungen vollständig überarbeitet; e) Hinweis auf den Leitfaden für Abnahmeprüfungen bei Lieferung nach DIN EN 1846-2:2010-01, Anhang G aufgenommen; f) feuerwehrtechnische Beladung in der Tabelle 1 (Standardbeladung TLF 4000) vollständig überarbeitet; g) Zusatzbeladungen Schaum, Schlauch für Waldbrände und Standard-Zusatzbeladung sind entfallen und dafür Zusatzbeladung für Waldbrände als Tabelle 2 aufgenommen; h) Inhalt und Literaturhinweise redaktionell überarbeitet; i) in den normativen Verweisungen DIN V 14011, DIN 14365-1, DIN 14365-2, DIN 14366-2, DIN 14367, DIN V 14430, E DIN 14502-2:2004-04, DIN 14811-1, DIN EN 1846-2:2002-03 gestrichen und dafür DIN 14430, E DIN 14502-2:2009-07, DIN 14811, DIN EN 1846-2:2010-01, DIN EN 15182-2, DIN EN 15767-3 aufgenommen.