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Norm [AKTUELL]
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Die Norm gilt für Tanklöschfahrzeuge TLF 4000 und legt ergänzende und/oder einschränkende typspezifische Anforderungen zu den allgemeinen Anforderungen in DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3, E DIN 14502-2 und DIN 14502-3 fest. Beim Tanklöschfahrzeug TLF 4000 handelt es sich um ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter, mindestens einem Schaummittelbehälter, einem fest montierten Schaum-Wasserwerfer und einer feuerwehrtechnischen Beladung, dessen Besatzung aus einem Trupp (1/2) besteht und dessen Aufgabe vorrangig die Bereitstellung einer größeren Wassermenge wie auch der Nachschub von Löschwasser sowie die Bereitstellung von Sonderlöschmitteln und Armaturen zur Abgabe von Sonderlöschmitteln für den Ersteinsatz ist. Es ist eine ausreichende Gewichtsreserve vorhanden, um spezielle Bedarfe, wie zum Beispiel den Einbau einer Pulverlöschanlage, einer CO2-Löschanlage sowie einen größeren Schaummittel- und/oder Löschwasserbehälter zu ermöglichen. Erläuterungen zum Tanklöschfahrzeugtyp, seiner Bezeichnung und seinen Aufgaben: - Die Änderung der Fahrzeugbezeichnung von ehemals TLF 20/40 beziehungsweise TLF 20/40 SL in TLF 4000 wurde vorgenommen, weil die bundesweite Einführung des digitalen BOS-Funks eine einheitliche und verbindliche Bezeichnung von Fahrzeugen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes mit 8 Digits verlangt. - Die Bezeichnung TLF 4000 steht für ein Tanklöschfahrzeug mit einer gegenüber dem ehemaligen TLF 20/40 wesentlich erhöhten Gesamtmasse und erweiterter Ausstattung, insbesondere einem Schaummittelbehälter sowie der Ermöglichung von Sonderlöschmitteln (Pulver- oder CO2-Löschanlage). Letzteres wird in der Bezeichnung einsatztaktisch kenntlich gemacht mit PTLF (P für Pulverlöschanlage). Weil CO2-Löschanlagen selten eingebaut werden, wurde auf eine eigene Bezeichnung verzichtet. - Das TLF 4000 entspricht der Massenklasse M oder S nach DIN EN 1846-1 und DIN EN 1846-2, hat mindestens 4 000 l Löschwasservorrat und mindestens 500 l Schaummittel sowie Armaturen zur Schaumabgabe (Schwerschaum und Mittelschaum) über handgeführte Rohre sowie über einen fest montierten Werfer. Alternativ zu der mitgeführten Schaumerzeugungsausrüstung wird die Verwendung einer Druckzumischanlage oder Druckluftschaumanlage nach DIN EN 16327 ermöglicht, wobei dann die absperrbaren D Schaummittelentnahmeleitungen und die in Tabelle 1 (Standardbeladung), Gruppe 2, geforderten Zumischer und Ansaugschläuche äquivalent zur Leistung der DZA/DLS entfallen können. - Das TLF 4000 soll den Aufgabenbereich der ehemaligen TLF 20/40, TLF 20/40-SL und TLF 24/50 ebenfalls mit abdecken können. Bei Verwendung eines 18-t-Fahrgestells können sich Einschränkungen beim Einsatz außerhalb befestigter Wege und auf Feuerwehrzufahrten ergeben. Die Überarbeitung dieses Teils der Normenreihe DIN 14530 war notwendig geworden, um den technischen Inhalt den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Gegenüber DIN 14530-21:2011-04 wurden folgende signifikanten Änderungen vorgenommen: - die bisher separat veröffentlichte Normänderung A1 in diese konsolidierte Neuausgabe übernommen; - Anforderung im 3. Spiegelstrich von 5.6.6 (Direkt hinter dem Absperrorgan eines Schaummittelbehälters ist eine Spülleitung für die Schaummittel-Entnahmeleitung einzubauen) entfällt, weil die Anforderung technisch entbehrlich ist und somit in der Praxis nicht umgesetzt wird; - 5.3.2 mit der Anforderung an eine Wechselsprechanlage bei nicht vorhandener direkter Kommunikationsmöglichkeit zwischen Fahrer und Bediener des Werfers entfällt, da dies bereits in der Normenreihe DIN EN 1846 geregelt ist; - Trinkwasserschutz verbessert und in Tabelle 1 die lfd. Nr. 3.30 Systemtrenner B FW hinzugefügt; - in Tabelle 1 die lfd. Nr. 8.10 Wärmebildkamera für den Feuerwehreinsatz (Innenangriff) hinzugefügt. Für diese Norm, die als konsolidierte Neufassung erscheint, ist das Gremium NA 031-04-06 AA "Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge - Löschfahrzeuge - SpA zu CEN/TC 192/WG 3" im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN 14530-21/A1:2017-06 , DIN 14530-21:2011-04 .
Gegenüber DIN 14530-21:2011-04 und DIN 14530-21/A1:2017-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die bisher separat veröffentlichte Normänderung A1 in diese konsolidierte Neuausgabe übernommen; b) Anforderung im 3. Spiegelstrich von 5.6.6 ("Direkt hinter dem Absperrorgan eines Schaummittelbehälters ist eine Spülleitung für die Schaummittel-Entnahmeleitung einzubauen") entfällt, weil die Anforderung technisch entbehrlich ist und somit in der Praxis nicht umgesetzt wird; c) 5.3.2 mit der Anforderung an eine Wechselsprechanlage bei nicht vorhandener direkter Kommunikationsmöglichkeit zwischen Fahrer und Bediener des Werfers entfällt, da dies bereits in der Normenreihe DIN EN 1846 geregelt ist; d) Trinkwasserschutz verbessert und in Tabelle 1 die lfd. Nr. 3.30 Systemtrenner B-FW hinzugefügt; e) in Tabelle 1 die lfd. Nr. 8.10 Wärmebildkamera für den Feuerwehreinsatz (Innenangriff) hinzugefügt; f) in Tabelle 1 die lfd. Nr. 8.11 Bolzenschneider hinzugefügt; g) Feuerwehrmehrzweckbeutel (FB) DIN 14922 anstelle Feuerwehrleinenbeutel aufgenommen; h) Norminhalt einschließlich normative Verweisungen und Literaturhinweise redaktionell überarbeitet.