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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm wurde vom Fachbereichsausschuss NA 031-01 FBR "Handbetätigte Geräte für die Brandbekämpfung" im FNFW erarbeitet.
Die Inspektion und Instandhaltung eines tragbaren Feuerlöschers haben sehr große Bedeutung für dessen einwandfreie und sichere Funktion im Notfall, denn sowohl die Lösch- und Treibmittel als auch die Dichtungen und Ventile der Feuerlöscher unterliegen Temperatur- und Luftfeuchtigkeitseinflüssen. Dies kann zur Materialermüdung führen und letzten Endes die Funktionssicherheit des Gerätes in Frage stellen, was im Brandfall hohe Sachschäden bedeuten und im schlimmsten Fall Menschenleben kosten könnte.
In DIN 14406-4 ist eine regelmäßige Inspektion von Feuerlöschern, mindestens alle zwei Jahre, festgelegt. Darüber hinaus sind Festlegungen enthalten, die für die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher durch Sachkundige zugrunde gelegt werden. Die Vorgaben bieten außerdem allen Beteiligten Informationen über die Durchführung der Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern. Die notwendigen Änderungen gegenüber der früheren Ausgabe der Norm (Dezember 1984) wurden vorgenommen, um die Inhalte der Norm den Vorgaben aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie aus DIN EN 3-7 (Tragbare Feuerlöscher - Teil 7: Eigenschaften, Löschleistung, Anforderungen und Prüfungen) anzupassen.
Nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen wiederkehrende Prüfungen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sofern der Sachkundige auch eine befähigte Person im Sinne von TRBS 1203 Teil 2 ist, dürfen von ihm auch die wiederkehrenden Prüfungen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchgeführt werden. Des Weiteren fallen wiederkehrende Prüfungen im Sinne der Bauordnungen der Bundesländer (z. B. TPrüfV NW in Nordrhein-Westfalen) nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm.
Dieses Dokument ersetzt DIN 14406-4 Beiblatt 3:2003-02 , DIN 14406-4:1984-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 14406-4:2009-09 .
Gegenüber DIN 14406-4:1984-12 und DIN 14406-4 Beiblatt 3:2003-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Dokumente zusammengefasst; b) Inhalt an die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie an die DIN EN 3-7 (Tragbare Feuerlöscher - Teil 7: Eigenschaften, Löschleistung, Anforderungen und Prüfungen) angepasst; c) im gesamten Text den Begriff "Prüfung" gestrichen bzw. durch den Begriff "Instandhaltung" oder anderweitig adäquat ersetzt, weil gerade der Begriff "Prüfung" in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im Zusammenhang mit der befähigten Person gebräuchlich ist; d) "Prüf- und Füllvorschriften" im gesamten Text durch "Instandhaltungsanweisungen" ersetzt; e) Halone gestrichen; f) Begriffe und Definitionen an DIN EN 13306 (Begriffe der Instandhaltung) und an die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) angepasst; g) Begriff "Sachkundiger" neu definiert und frühere Definition als Anforderungen an den Sachkundigen aufgenommen; h) Durchführung der Instandhaltung in den Punkten 3.5 (Instandsetzung), 3.6.2 (Füllen), 3.6.6 (Zulassungs-Kenn-Nummer) und 3.7 (Mängelbeseitigung) überarbeitet; i) Tabelle 1 mit dem Prüfumfang an die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) angepasst; j) Beschriftung nach der Instandhaltung mit dem Instandhaltungsnachweis überarbeitet; k) bei der Beschriftung nach dem Füllen bezüglich der Kontrollmöglichkeit des Füllungsalters für wässrige Löschmittel auf den neu aufgenommenen Anhang C verwiesen; l) Hinweis auf Vorgehensweise bei Löschern nach den zurückgezogenen Normen DIN 14406-1:1983-02 oder TGL 121-406 (alle Teile) aufgenommen und dabei Tabelle 2 (Füllmengen) durch Hinweis auf DIN EN 3-7 und DIN EN 3-9 (z. Z. Entwurf) ersetzt; m) informativen Anhang B zum Instandhaltungsnachweis, kombiniert mit dem Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung nach BetrSichV, aufgenommen; n) informativen Anhang C aufgenommen, der Informationen zur Kontrollmöglichkeit des Füllungsalters für wässrige Löschmittel enthält und DIN 14406-4 Beiblatt 3:2003-02 ersetzt o) Inhalt redaktionell und normentechnisch überarbeitet.