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Norm [AKTUELL]
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DIN 14406-4 wird als konsolidierte Neuausgabe veröffentlicht. Die notwendigen Änderungen gegenüber der Norm DIN 14406-4 vom Januar 2007, die den Vorgaben aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der Norm DIN EN 3-7 (Tragbare Feuerlöscher - Teil 7: Eigenschaften, Löschleistung, Anforderungen und Prüfungen) angepasst wurde, sind vorgenommen worden, um deren Inhalte auslegungsfrei und übersichtlicher darzustellen. Die im Folgenden aufgeführten Änderungen sind in erster Linie redaktioneller Art:
Die Norm DIN 14406-4 wurde vom Fachbereichsausschuss NA 031-01 FBR "Handbetätigte Geräte für die Brandbekämpfung" im FNFW erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 14406-4:2007-01 .
Gegenüber DIN 14406-4:2007-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wird dahingehend angepasst, dass die Norm für tragbare Feuerlöscher nach der Normenreihe DIN EN 3 (alle Teile) gilt. Des Weiteren wird der Bezug zu tragbaren Feuerlöschern nach zurückgezogenen Normen aufgenommen; b) die Normativen Verweisungen werden dahingehend angepasst, dass die Normenreihe DIN EN 3 (alle Teile) aufgenommen wird; c) in den Anmerkungen in 3.2, 3.3 und 3.4 über "Begriffe" wird der Verweis auf DIN EN 13306:2001-06 in DIN 31051:2003-06 geändert; d) 5.1 "Legitimation" wird aus Abschnitt 5 inhaltlich unverändert in den Abschnitt 4 als 4.2 "Legitimation" verschoben, sodass der bestehende Text in Abschnitt 4 die Überschrift 4.1 "Anforderungen an den Sachkundigen" erhält; e) durch das Verschieben von 5.1 "Legitimation" in den Abschnitt 4 werden die Nummern der in Abschnitt 5 verbliebenen Unterabschnitte entsprechend um die Zahl 1 reduziert, einschließlich deren Verweis im gesamten Normtext; f) in 5.5.1 und 5.5.6 wird der Verweis auf DIN EN 3-7 und DIN EN 3-9 in DIN EN 3 (alle Teile) geändert, entsprechend der vorgenommenen Änderung im Anwendungsbereich; g) in 6.1 "Instandhaltungsnachweis" werden die Maße des kombinierten Instandhaltungsnachweises im Anhang B (siehe Bild B.1 und Bild B.2) für verbindlich erklärt; h) im Muster für die Legitimation eines Sachkundigen wird das Wort Prüftätigkeit durch das Wort Instandhaltungstätigkeit ersetzt.