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Norm [AKTUELL]
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Die Norm wird als Handlungsanleitung für Maschinenhersteller und Betreiber verstanden, um den jeweils geltenden Rechtsvorschriften zu entsprechen.
Die Norm zeigt Möglichkeiten auf, wie Speiseeismaschinen konstruiert, konzipiert, betrieben, gewartet sowie gereinigt und desinfiziert werden können, um den Verpflichtungen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und hygienisch einwandfreier Bedingungen beim Inverkehrbringen eines leicht verderblichen Lebensmittels nachzukommen. Sie enthält Hygieneanforderungen zur Planung und Konstruktion von Speiseeismaschinen zur unmittelbaren Abgabe von Speiseeis, insbesondere Softeis, an den Verbraucher. Festgelegt sind auch Anforderungen zum sachgemäßen Aufstellen, zum Betrieb, zur Reinigung und Desinfektion sowie zur Wartung von Speiseeismaschinen. Außerdem enthält die Norm Regelungen für den sachgemäßen Umgang mit Speiseeis, dessen Zutaten und halbfertigen sowie fertigen Speiseeisansätzen sowie Anforderungen an die Verfahrensbegutachtung für die Desinfektion von Speiseeismaschinen.
Die Norm wurde vom Arbeitskreis NA 057-02-01-15 AK "Speiseeismaschinen" im Arbeitsausschuss NA 057-02-01 AA "Lebensmittelhygiene" des NAL erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 10518:2000-10 .
Dieses Dokument wurde teilweise ersetzt durch DIN 10518:2019-04 .
Gegenüber DIN 10518:2000 10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der Titel wurde geändert, um dem Inhalt einer umfassenden Regelung der guten Hygienepraxis bei der maschinellen Herstellung von Speiseeis zur unmittelbaren Abgabe an den Verbraucher gerecht zu werden. b) Die Normativen Verweisungen und die Literaturhinweise wurden aktualisiert und bezüglich der zitierten gesetzlichen Regeln zur Lebensmittelgesetzgebung dem neuesten Stand angepasst. c) Die Hinweise zur Prüfung der Werkstoffe unter Verweis auf entsprechende Normen wurden gestrichen. d) Entsprechend der im Dezember 2005 veröffentlichten VO (EG) Nr. 2074/2005 [5] wurden die in der Norm-Vorlage angegebenen Temperaturanforderungen für die Wärmebehandlung (z. B. Pasteurisation) auf mindestens 63 °C festgelegt (vorher entsprechend Milchverordnung mindestens 62 °C). e) Wenn im Behälter eine Erhitzung des Eismixes erfolgt, dann ist auch für diesen Bereich eine Temperaturanzeige erforderlich. f) Im Abschnitt Kühlung wurde die Anforderung aufgenommen, dass die erfolgreiche Durchführung der Pasteurisation nachweisbar dokumentiert werden muss. g) In den normativen Anhang A wurden Anforderungen zur Pflege, Kontrolle und zu Wartungsmaßnahmen aufgenommen. h) Innerhalb der Verfahrensbegutachtung für die Desinfektion im Anhang C sind die Untersuchungen zur Ermittlung der wirksamen Konzentrationen und Einwirkzeiten entfallen. Wenn das für die Verfahrensprüfung vorgesehene Produkt nicht DVG-gelistet ist, so erfolgt die Prüfung nach den in Abschnitt 2 angegebenen Europäischen Normen. i) Der Unterabschnitt "Überprüfung der Reinigungs- und Desinfektionswirkung" im Anhang C wurde in weitere Unterabschnitte gegliedert, so dass die verschiedenen Prüfverfahren übersichtlicher dargestellt sind. j) Die mikrobiologischen Kriterien wurden auf die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 [4] ausgerichtet. Ferner wurden Prozesshygienekriterien aufgenommen. k) Zwei Beuth-Kommentare zur Reinigung und Desinfektion sowie Hygieneschulung wurden in die Literaturhinweise aufgenommen. l) Die Norm wurde den derzeit geltenden Gestaltungsregeln für Normen angepasst.