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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm richtet sich an Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung und legt Anforderungen an die Planung und Konstruktion sowie das Betreiben dieser Einrichtungen fest. DIN 10506 ist allgemein für alle Bereiche der Gemeinschaftsverpflegung formuliert und bildet eine Grundlage, die unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten der Betriebsstätten differenziert Anwendung findet. Anwender der Norm sind Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, wie zum Beispiel Mensen, Kantinen, Cafeterien sowie Küchen und Speisenausgabestellen in Krankenhäusern, sozialen Einrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten, Kasernen und Justizvollzugsanstalten sowie gegebenenfalls Gaststätten und Restaurants. Sie kann auch bei nicht gewerbsmäßiger Herstellung und Abgabe von Lebensmitteln (zum Beispiel bei Kirchen- und Vereinsfesten, karitativen Veranstaltungen) als Orientierung für die Planung und Durchführung herangezogen werden. Ausgenommen sind das Herstellen, Behandeln und Abgeben von Speisen und Getränken für den privaten Bedarf. Diese Grundnorm steht in Zusammenhang mit der europäischen Hygienegesetzgebung. Sie konkretisiert die Anforderungen der EU-Hygieneverordnungen (insbesondere Verordnung (EG) Nr. 852/2004) und die nationalen Lebensmittelhygiene-Verordnungen (LMHV und Tier-LMHV). DIN 10506 dient zur Orientierung und hat zum Ziel, die Einhaltung von hygienisch einwandfreien Bedingungen beim Umgang mit Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung zu erleichtern, um den Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen Gefahren sicherzustellen. Des Weiteren gibt die Norm Hinweise für den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und Einschränkungen für die Herstellung und Abgabe von Lebensmitteln an bestimmte Personengruppen der Gemeinschaftsverpflegung. Für diese Norm ist das Gremium NA 057-02-01-04 AK "Außer-Haus-Verpflegung" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN 10506:2000-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 10506:2018-07 .
Gegenüber DIN 10506:2000-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert und die zitierten Rechtsvorschriften dem neuesten Stand angepasst; b) die Begriffe wurden überarbeitet; c) in Abschnitt 4 wurden die Funktionsbereiche in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung überarbeitet; d) in Abschnitt 5 wurden die Anforderungen an die Ausstattung der Betriebsstätten überarbeitet und an den neuesten Stand angepasst; e) in Abschnitt 5 wurden ergänzend Anforderungen für ortsveränderliche Betriebsstätten, für die Verpackung und Beförderung von Lebensmitteln, für die Ausrüstung, Reinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung, sowie für die Abfallbeseitigung, Abwasserbehandlung, Wasserversorgung, Personalhygiene und Personalschulung aufgenommen; f) Abschnitt 6 mit Anforderungen an den Umgang mit Lebensmitteln wurde ergänzt; g) Abschnitt 7 "Betriebliche Eigenkontrollen und Etablierung eines betrieblichen HACCP-Systems" wurde ergänzt.