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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Norm-Entwurf legt die Kennzeichnung von Rettungswegen und die Anforderungen der Beleuchtung für Rettungswege bei Störung der allgemeinen Stromversorgung sowie die Mindestanforderung einer solchen Sicherheitsbeleuchtung je nach Größe, Art und Nutzung der baulichen Anlage fest. Der Norm-Entwurf betrifft die Festlegung einer elektrischen Sicherheitsbeleuchtung an allen Arbeitsplätzen und anderen baulichen Anlagen für Menschenansammlungen.
Die Notwendigkeit des Einsatzes von Sicherheitszeichen oder Sicherheitsbeleuchtung in bestimmten Gebäuden und Bereichen wird durch die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland geregelt, im Besonderen betrifft dies Versammlungsstätten, Verkaufsstätten und Hotels oder andere Bereiche aufgrund der Baugenehmigung.
Der Norm-Entwurf bezieht private Wohnhäuser nicht ein, seine Anforderungen müssen aber für öffentlich zugängliche Wege innerhalb von Wohnhochhäusern angewendet werden.
Der Norm-Entwurf gilt auch für Ersatzbeleuchtung, wenn diese als Sicherheitsbeleuchtung benutzt wird.
In diesem Norm-Entwurf ist das Ergebnis der Einspruchsberatung zum vorangegangenen Norm-Entwurf DIN VDE 0108-100 (VDE 0108-100):2005-10 berücksichtigt.
Es ist vorgesehen, dass sich das Deutsche Nationale Komitee bei CENELEC für die Übernahme des hier dargestellten Norm-Entwurfs in die künftige Europäische Norm EN 50172 "Sicherheitsbeleuchtungsanlagen" einsetzt. Die Anwendung dieses Norm-Entwurfs - bereits vor der Inkraftsetzung - wird vom UK 221.3 "Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen" der DKE empfohlen.
Für den Norm-Entwurf ist das UK 221.3 "Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen" der DKE zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN VDE 0108-100:2005-10; VDE 0108-100:2005-10 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN V VDE V 0108-100:2010-01; VDE V 0108-100:2010-01 , DIN V VDE V 0108-100:2010-08; VDE V 0108-100:2010-08 .
Gegenüber DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2005 01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Lichttechnische Anforderungen der Sicherheitsbeleuchtung im Netzbetrieb, b) zusätzliche Anforderungen an die elektrische Anlage für Sicherheitsbeleuchtung, c) Anforderungen an die Stromkreise der elektrischen Anlage für Sicherheitsbeleuchtung, d) Anforderung an die Steuerungs- und Bussysteme der Sicherheitsbeleuchtungsanlage, e) Anforderungen an Leuchten für die Sicherheitsbeleuchtung mit externem Anschluss, f) Anforderung an Einzelbatteriesysteme, g) Kennzeichnung der Leuchten und von Verbindungs-/Abzweigstellen die Teil einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage sind, h) Aufnahme der Anforderung der Erstprüfung, der wöchentlichen Prüfung, sowie der Messung der Beleuchtungsstärke alle 3 Jahre.