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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN IEC 60364-7-704:2004-01 - Entwurf

VDE 0100-704:2004-01

Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 7-704: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Baustellen (IEC 64/1339/CD:2003)

Englischer Titel
Erection of low-voltage installations - Part 7-704: Requirements for special installations or locations - Construction and demolition site installations (IEC 64/1339/CD:2003)
Ausgabedatum
2004-01
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
10

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2004-01
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10

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Einführungsbeitrag

DIN IEC 60364-7-704 (VDE 0100 Teil 704) (Entwurf):

In dem Norm-Entwurf sind die speziellen Anforderungen für zeitlich begrenzt bestehende elektrische Anlagen enthalten, die vorgesehen sind für

  • Bauarbeiten an neuen Bauwerken
  • Reparatur, Umbau, Erweiterung oder Abbruch vorhandener Bauwerke
  • Bauvorhaben der öffentlichen Hand
  • Tiefbauarbeiten
  • ähnliche Arbeiten.

Die Festlegungen dieses Hauptabschnittes gelten nicht für Anlagen, die in IEC 60621 (vergleichbar mit DIN VDE 0168 (VDE 0168)) beschrieben sind, oder für andere Anlagen, bei denen Betriebsmittel ähnlicher Art, z. B. bei Anwendungen im Tagebau, verwendet werden.

Wenn an Teilen von Bauwerken bauliche Maßnahmen wie Erweiterung, größere Reparaturen oder Abbruch vorgenommen werden, ist für die Zeit der Durchführung dieser Arbeiten eine Baustelle gegeben, für die die Errichtung einer zeitlich begrenzt bestehenden elektrischen Anlage gefordert ist.

DIN IEC 60364-7-706 (VDE 0100 Teil 706) (Entwurf):

Der Norm-Entwurf enthält die speziellen Anforderungen für fest errichtete Betriebsmittel in leitfähigen Bereichen, in denen die Bewegungsfreiheit begrenzt ist und die ortsveränderliche Betriebsmittel versorgen, die in diesen Bereichen verwendet werden.

Unter einem leitfähigen Bereich mit begrenzter Bewegungsfreiheit ist ein Bereich zu verstehen, der hauptsächlich aus metallenen oder leitfähigen umgebenden Teilen besteht und in dem es möglich ist, dass eine Person mit dem wesentlichen Teil ihres Körpers mit den leitfähigen umgebenden Teilen in Kontakt kommt und die Möglichkeit begrenzt ist, diesen Kontakt zu unterbrechen.

Die besonderen Anforderungen dieses Abschnittes sind nicht anzuwenden auf Bereiche, in denen eine Person bei freier körperlicher Bewegung arbeiten und diese ohne physische Einschränkung betreten bzw. verlassen kann.

Die in den beiden vorgenannten Norm-Entwürfen jeweils vorgestellten Anforderungen sind im Falle des späteren europäischen Konsenses als Ersatz für DIN VDE 0100-704 (VDE 0100 Teil 704):2001-05 bzw. DIN VDE 0100-706 (VDE 0100 Teil 706):1992-06 vorgesehen.

Für die Norm-Entwürfe ist das UK 221.1 "Schutz gegen elektrischen Schlag" zuständig.

Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN VDE 0100-704 (VDE 0100 Teil 704):2001-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der Hauptabschnitt "Anwenden von Schutzmaßnahmen" hat die neue IEC-Abschnittsbenumerung erhalten. Der Abschnitt 470 wird nun als 410.3 angeführt. b) Die Abgrenzung zwischen ortsfest und ortsveränderliche Anlage auf Baustellen ist entfallen, da die Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) nur für die ortsfeste Anlage gilt. c) In Deutschland dürfen Steckdosenstromkreise bis 32 A zur Versorgung anderer Baustromverteiler ohne Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) ausgeführt werden, wenn missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen wird. d) Der Schutz durch PELV ist nun auf Baustellen anwendbar. e) Bei Schutz durch SELV und PELV ist nun immer ein Schutz gegen direktes Berühren gefordert. f) Für Steckdosenstromkreise über 32 A müssen nun Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 500 mA vorgesehen werden. g) Forderungen nach Einrichtungen für den Notfall (Not-Aus-Einrichtungen) entfallen.

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