Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
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Die speziellen Anforderungen der Norm DIN VDE 0100-704 (VDE 0100-704) sind anzuwenden bei für die Dauer der Bauarbeiten oder Abbrucharbeiten errichteten Anlagen, eingeschlossen sind z. B.
Die Anforderungen sind anzuwenden für fest und beweglich errichtete Anlagen.
Die Anforderungen dieser Norm gelten für
Die Festlegungen gelten nicht für
Für die Norm ist das UK 221.1 "Schutz gegen elektrischen Schlag" der DKE zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN VDE 0100-704:2001-05; VDE 0100-704:2001-05 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN VDE 0100-704:2018-10; VDE 0100-704 .
Gegenüber DIN VDE 0100-704 (VDE 0100-704):2001-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Zusammenfassung der Anforderungen zum Schutz gegen elektrischen Schlag mit denen zur Anwendung der Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag. b) Die Abgrenzung zwischen ortsfest und ortsveränderliche Anlage auf Baustellen ist entfallen, da die Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) nur für die ortsfeste Anlage gilt. c) In Deutschland dürfen Steckdosenstromkreise bis 32 A zur Versorgung anderer Baustromverteiler ohne Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) ausgeführt werden, wenn missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen wird. d) Der Schutz durch PELV ist nun auf Baustellen anwendbar. e) Bei Schutz durch SELV und PELV ist nun immer ein Schutz gegen direktes Berühren gefordert. f) Für Steckdosenstromkreise über 32 A müssen nun Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 500 mA vorgesehen werden. g) Forderungen nach Einrichtungen für den Notfall (Not-Aus-Einrichtungen) entfallen.